Verschiedenes

Mittwoch, 23. November 2005

Empfindlicher Hundebesitzer

"Mein Hund brauchst net anschrei'n. I schlag' di so lang, bis die Supp'n rinnt" hat er der Kellnerin angekündigt, die wollte, dass sich sein Hund verzieht.
Danach hat er noch sein Messer ausgepackt, weil seinen Hund darf man nicht als "Köter" bezeichnen.

Ergebnis:12 Monate davon 2 unbedingt wegen gefährlicher Drohung. Bei dem Strafmaß gehe ich 'mal davon aus, dass der Gute schon ein bissl ein einschlägiges Vorleben hatte.

(via kurier.at)

Herzinfarkt beim Fitnesstest

Möglicherweise eine fahrlässige Tötung, da der Arzt (der in Ö nicht zugelassen war) möglicherweise nicht erkannt hat, dass eine Durchblutungsstörung vorlag.
Der ORF berichtet über das Verfahren.

Dabei fällt mir ein wer noch am Ergometer gestorben ist.

Dienstag, 22. November 2005

Licht am Tag

Wie ich diesem Bericht auf ORF.at entnehme halten sich überraschend viele Autofahrer an die seit 15.11. geltende Vorschrift auch am Tag und bei guten Sichtverhältnissen mit Licht zu fahren.
Gestraft wird ja erst ab 15.4.2006 (diese und andere Informationen im Aktenvermerk)
Weit länger gelten 2 andere Ge-/Verbote:
1. Gurtenpflicht: Bei ganz unwissenschaftlichen eigenen Beobachtungen stelle ich fest, dass sich ein hoher Prozentsatz der österreichischen Autofahrer noch immer nicht anschnallt.
2. Telefonieren im Auto nur mit Freisprecheinrichtung: Auch aufgrund eigener Beobachtungen würde ich sagen, dass die Quote der Freisprecher noch weit geringer als die der Anschnaller ist.

Wem eine Erklärung einfällt möge sie mit mir teilen.

Donnerstag, 17. November 2005

Brutales Foul

Einen Gegener so an die Bande zu checken, dass er es nur den anwesenden Ärzten zu verdanken hat, dass er noch lebt, geht über das hinaus, womit man selbst bei einer harten Sportart (Eishockey) rechnen muss.

Rechtsanwalt Peter Vogl klärt auf: "Verletzungen, die im Sport durch normale Fouls verursacht werden, sind strafrechtlich nicht relevant." Blessuren, verursacht durch Checks, Fouls oder Faustschläge werden im Eishockey lediglich im eigenen Regelwerk behandelt.
Anders hingegen, wenn bei einer Attacke Verletzungsabsicht nahe liegt. "Ähnlich wie im Fußball beim Fall zwischen Didulica und Lawaree. Hier wird der Staatsanwalt die Lage überprüfen"


Bericht im Kurier.

Barbara Wussow und Albert Fortell

Es gibt Schauspieler, bei denen muss ich sofort das Programm wechseln, wenn sie erscheinen. Dazu gehören BW und AF ganz bestimmt. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.

Gegen beide waren Vorerhebungen anhängig wegen schweren Betrugs (§ 147 StGB). Diese wurden eingestellt.

Hochinteressanter Bericht auf orf.at.

Fortell, der pro Drehtag bis zu 3.000 Euro verdient haben soll, und seine Ehefrau hatten zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen.
Sie erblickten darin nichts Unrechtes und verwiesen auf entsprechende Gesetzesbestimmungen: In der beschäftigungslosen Zeit stünde ihnen laut Sozialversicherungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu

Die Rechtslage sei, was den Anspruch oder Bezug von Notstandshilfe und ein allfällig damit verbundenes strafrechtliches Vergehen betrifft, "äußerst diffus und undurchsichtig", erläuterte Schneider (Sprecher der Staatsanwaltschaft) weiter.

Außerdem konnte das AMS angeblich keinen exakten Schadensbetrag nennen; letztlich sei ein so geringer Betrag (welcher ?) übriggeblieben, dass sich das ganze "in Luft aufgelöst hat".
(Ich bin schon in Strafverhandlungen gesessen, da haben Asylwerber wegen Diebstahls von Parfum im Wert von ca. € 20 eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls bekommen.)

Die überaus komplizierte Rechtslage findet sich in § 33 AlVG.
(2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die)
Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3)und sich in Notlage befindet.
(3) Notlage liegt vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.


Damit sind die beiden um die Chance gebracht worden ihr Talent bei einer Realityshow unter Beweis zu stellen. Die hätt' ich mir vielleicht sogar angesehen.

Mittwoch, 16. November 2005

Sparen wo es Sinn macht

Dass Ladungen an Zeugen im Zivilverfahren seit längerer Zeit nicht mehr mit Rückschein zusgestellt werden, daran gewöhnt man sich mit der Zeit. Richter:" Ich kann nur sagen, dass wir die Ladung weggeschickt haben; für das nächste Mal lade ich jetzt mit Rückschein." Was dann auch passiert; Tolle Einsparungsmaßnahme.

Etwas überrascht war ich jetzt, dass die AUVA manche Bescheide auch ohne Rückschein zustellt, obwohl eine 4-wöchige Klagsfrist mit Zustellung des Bescheides beginnt.
Man braucht also nur zu behaupten wann zugestellt wurde; ob das stimmt oder nicht lässt sich dann nicht nachprüfen. Ist scheinbar nicht so wichtig.

Montag, 14. November 2005

...echt adelige Gesinnung

Das Wochenende gibt einem die Gelegenheit wirklich lustige Sachen zu tun. Zum Beispiel einen Artikel im Profil zu lesen, der davon handelt, wie mehr oder minder junge "Adelige" versuchen zurück in eine Zeit zu reisen, in der sie noch Abseits der Tratsch und Klatsch-Kolumnen etwas galten.

Und in diesem Artikel habe ich diese Homepage entdeckt:
www.edelleute.at
Ich zitiere:Die Vereinigung der Edelleute in Österreich V.E.Ö. bezweckt die Pflege echt adeliger Gesinnung, worunter sie eine religiös-sittliche Weltanschauung und die Hochhaltung der aus der geschichtlichen Überlieferung und aus der Familientradition sich ergebenden Grundsätze und die Geltendmachung dieser Grundsätze auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens begreift, ferner die Förderung und Verbreitung der christlichen Überzeugung, sowie genealogischer und heraldischer Studien, endlich die Schaffung und ständige Weiterführung einer Matrikel jener Familien bzw. Adelshäuser, die zur Führung eines Adelstitels, nach dem Gesetze des geltenden Adelsrechtes, berechtigt sind.
Dazu lohnt sich ein Blick in das Adelsaufhebungsgesetz insbesonders in den § 2 und in die whois-Datenbank. Schmunzeln ist erlaubt.

Im Adelsforum gibt es übrigens eine Stellungnahme zum Profil-Artikel, die wie folgt beginnt: Liebe Standesgenossen!
Hochgeschätztes interessiertes Publicum!

Und weiter: Es ist offensichtlich notwendig, an dieser Stelle einige Hinweise betreffs Profil-Artikel und Discussionscultur anzubringen.
Bei dem Armen dürfte die Tastatur nicht funktionieren, zumindest das "K" scheint angeschlagen zu sein.

Dienstag, 8. November 2005

Schon wieder ein Skandal

Wenn man Prinz Ernst August von Hannover ist und auf der Westautobahn in Österreich einen offenbar kleinen Auffahrunfall hatte, dann kann man nur hoffen, dass die Medien nichts davon erfahren.

Der Sachverhalt soweit aus den Berichten unstrittig:
Ernst August fährt nüchtern auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Es wird niemand verletzt. Ernst August bietet sofort eine Schadenersatzzahlung an. Der Unfallgegner erstattet eine Anzeige bei der Autobahnpolizei und beauftragt mit der Geltendmachung seines Schadens einen Anwalt.

Skandalisiert klingt das dann so:
Angeblich hätte der Blaublüter versucht, den Unfall mit Barem vom Tisch zu wischen, der Geschädigte bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme und schaltete sogar einen Anwalt ein. kurier.at

Wenn kein Personenschaden vorliegt muss eine Anzeige nicht erstattet werden. (§ 4 StVO) Dass jemand sofort Schadenersatz leisten will ist ja wohl auch nicht verwerflich. Dass der Geschädigte im ersten Moment seinen Schaden vielleicht nicht verlässlich abschätzen kann ist denkbar. Im vorliegenden Fall war sich der Geschädigte offenbar auch nicht sicher und hat es vorgezogen einen Anwalt beizuziehen.
Komisch bei der ganzen Sache scheint nur, dass ein 08/15-Auffahrunfall einen Anwalt braucht.
Was bitte ist daran komisch, lieber Kurier ?
Der Vorfall soll sich bereits Anfang Oktober ereignet haben, wurde aber erst jetzt bekannt.Auch der ORF wittert Vertuschung.

Wäre es nicht möglich, solche Artikel in der Redaktion zu vertuschen ? Nur so eine Idee...

Montag, 7. November 2005

Wir armen Autofahrer

Vignettensündern drohen saftige Strafen titelt der ORF.
Bisher hatten Fahrzeuglenker, die keine Vignette besaßen, laut ÖAMTC die Möglichkeit, eine Ersatzmaut in der Höhe von 120 Euro zu entrichten und blieben straffrei.
Die Gesetzesnovelle sieht allerdings laut ÖAMTC vor, an Stelle der Ersatzmaut sofort Strafbeträge von bis zu 4.000 Euro einzuheben. Dieser "neuerliche Anschlag auf die Geldbörsen der Autofahrer" wird vom Club strikt abgelehnt.

Wie der pawlowsche Hund stehen die Autofahrerklub knurrend vor jedem "Griff in die Geldbörse der Autofahrer". Aber ist es nicht so, dass die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültiger Vignette schlicht und einfach verboten ist ? Und ist es da nicht konsequent, diejenigen zu strafen, die sich daran nicht halten ?

Ich finde die Empörung nur lächerlich. Wer sich nicht an Normen hält, muss damit rechnen, dass er zur Kasse gebeten wird. Punkt.

Freitag, 4. November 2005

Land der Titel

Es ist leicht sich über die österreichische Titelverliebtheit lustig zu machen. Also tun wir es mit Genuss und stimmen wir in den Chor der SPIEGEL-ONLINE-Leser ein.

Entdeckt bei jurabilis.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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