Donnerstag, 17. November 2005

Barbara Wussow und Albert Fortell

Es gibt Schauspieler, bei denen muss ich sofort das Programm wechseln, wenn sie erscheinen. Dazu gehören BW und AF ganz bestimmt. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.

Gegen beide waren Vorerhebungen anhängig wegen schweren Betrugs (§ 147 StGB). Diese wurden eingestellt.

Hochinteressanter Bericht auf orf.at.

Fortell, der pro Drehtag bis zu 3.000 Euro verdient haben soll, und seine Ehefrau hatten zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen.
Sie erblickten darin nichts Unrechtes und verwiesen auf entsprechende Gesetzesbestimmungen: In der beschäftigungslosen Zeit stünde ihnen laut Sozialversicherungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu

Die Rechtslage sei, was den Anspruch oder Bezug von Notstandshilfe und ein allfällig damit verbundenes strafrechtliches Vergehen betrifft, "äußerst diffus und undurchsichtig", erläuterte Schneider (Sprecher der Staatsanwaltschaft) weiter.

Außerdem konnte das AMS angeblich keinen exakten Schadensbetrag nennen; letztlich sei ein so geringer Betrag (welcher ?) übriggeblieben, dass sich das ganze "in Luft aufgelöst hat".
(Ich bin schon in Strafverhandlungen gesessen, da haben Asylwerber wegen Diebstahls von Parfum im Wert von ca. € 20 eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls bekommen.)

Die überaus komplizierte Rechtslage findet sich in § 33 AlVG.
(2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die)
Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3)und sich in Notlage befindet.
(3) Notlage liegt vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.


Damit sind die beiden um die Chance gebracht worden ihr Talent bei einer Realityshow unter Beweis zu stellen. Die hätt' ich mir vielleicht sogar angesehen.

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Marcus J. Oswald - 17. Nov, 19:46

Namen

Endlich einmal ein ausführlicherer Bericht auf Ihrer Webseite. Aber, es hilft alles nichts: Man kann die Gesellschaft nicht verändern, klarer machen oder verantwortliche Beamte (Kriminalbeamte, Staatsanwälte) nicht abstrafen, wenn man keine Namen nennt.

Ich sage immer: Es gibt kein Meinungsmonopol des Staates. Nur Abnicken und Sagen, naja, es gibt halt Fall zu Fall-Entscheidungen, mal so, mal so - beim tschetschennischen Asylwerber so, bei Promis so, das genügt nicht. Ich mein gut, Sie sind Anwalt und müssen es sich mit den Behörden gut stellen - eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.

Aber klar ist: Nicht nur Andeutungen machen - auch Namen nennen. Es wäre interessant, a. welche Abteilung leitete die Voruntersuchung (StA) und welche KK ermittelte. Es ist zwar nicht obligat, Fälle zu vergleichen. Aber wenn es nur einen einzigen Fall gibt, in dem bei gleicher Falllage anders entschieden wurde, wäre es geboten a. eine 7 Seiten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt ans BMJ (Oberbehörde) und b. eine 5 Seiten-Beschwerde gegen die Ermittler ans BIA (Regularbehörde) zu schicken und beide im Internet im Volltext zu veröffentlichen, damit das Breite bekommt.

Nicht wahr: Wir wissen doch, wie das Spielchen läuft. Die Fortells haben vielleicht politische Freunde und der Staatsanwalt ist vielleicht beim CV. Eine Krähe und die andere. Die Kriminalbeamten wiederum machen sich bei Promis ohnehin meist in die Hose, das übersteigt ihren Mut. Und so versandet alles.

Nicht dass ich irgendjemandem Verurteilungen gönne: Aber wenn es einen Fall gibt, bei dem andere entschieden wurde (Arbeitslosemissbrauch, Sozialbetrug), ich mein, die Herrschaften haben angeblich drei oder vier Eigentumswohnungen wurde berichtet, dann gehört das verglichen und gehandelt, veröffentlicht und berichtet.

Marcus J. Oswald
Blaulicht und Graulicht (HG)

m.kadlicz - 18. Nov, 06:46

Ich bin keine Krähe

und die Staatsanwaltschaft ist mir herzlich egal.
Zum Glück habe ich auch noch andere Arbeit. Die von Ihnen gewünschten genauen Erhebungen muss ich daher vertrauensvoll in Ihre Hände legen.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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