Donnerstag, 17. November 2005

Brutales Foul

Einen Gegener so an die Bande zu checken, dass er es nur den anwesenden Ärzten zu verdanken hat, dass er noch lebt, geht über das hinaus, womit man selbst bei einer harten Sportart (Eishockey) rechnen muss.

Rechtsanwalt Peter Vogl klärt auf: "Verletzungen, die im Sport durch normale Fouls verursacht werden, sind strafrechtlich nicht relevant." Blessuren, verursacht durch Checks, Fouls oder Faustschläge werden im Eishockey lediglich im eigenen Regelwerk behandelt.
Anders hingegen, wenn bei einer Attacke Verletzungsabsicht nahe liegt. "Ähnlich wie im Fußball beim Fall zwischen Didulica und Lawaree. Hier wird der Staatsanwalt die Lage überprüfen"


Bericht im Kurier.

Barbara Wussow und Albert Fortell

Es gibt Schauspieler, bei denen muss ich sofort das Programm wechseln, wenn sie erscheinen. Dazu gehören BW und AF ganz bestimmt. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.

Gegen beide waren Vorerhebungen anhängig wegen schweren Betrugs (§ 147 StGB). Diese wurden eingestellt.

Hochinteressanter Bericht auf orf.at.

Fortell, der pro Drehtag bis zu 3.000 Euro verdient haben soll, und seine Ehefrau hatten zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen.
Sie erblickten darin nichts Unrechtes und verwiesen auf entsprechende Gesetzesbestimmungen: In der beschäftigungslosen Zeit stünde ihnen laut Sozialversicherungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu

Die Rechtslage sei, was den Anspruch oder Bezug von Notstandshilfe und ein allfällig damit verbundenes strafrechtliches Vergehen betrifft, "äußerst diffus und undurchsichtig", erläuterte Schneider (Sprecher der Staatsanwaltschaft) weiter.

Außerdem konnte das AMS angeblich keinen exakten Schadensbetrag nennen; letztlich sei ein so geringer Betrag (welcher ?) übriggeblieben, dass sich das ganze "in Luft aufgelöst hat".
(Ich bin schon in Strafverhandlungen gesessen, da haben Asylwerber wegen Diebstahls von Parfum im Wert von ca. € 20 eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls bekommen.)

Die überaus komplizierte Rechtslage findet sich in § 33 AlVG.
(2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die)
Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3)und sich in Notlage befindet.
(3) Notlage liegt vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.


Damit sind die beiden um die Chance gebracht worden ihr Talent bei einer Realityshow unter Beweis zu stellen. Die hätt' ich mir vielleicht sogar angesehen.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

November 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 2 
 5 
 6 
 9 
11
12
13
15
18
19
20
21
24
26
28
29
 
 
 
 
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren