Dienstag, 27. November 2007

Zu viele Mails

An sich finden sich in dem Beitrag von David J. Bilinsky ja lauter Selbstverständlichkeiten im Kampf gegen eine übergehende Mailbox. Tatsache ist aber, dass man die wenigsten auch realisiert.

Nachlesen und Nachmachen zahlt sich aus.

Montag, 26. November 2007

Einsatzmäßig

Aus einem Polizeiprotokoll:...missachtete der aus Richtung L kommende Lenker des PKW das Anhaltezeichen und flüchtete Richtung U. Die Verkehrsstreife nahm sofort die Verfolgung auf, verlor jedoch das flüchtende Fahrzeug trotz einsatzmäßiger Fahrweise.Etwas später dann:...bemerkte den abgestellten PKW. Der Lenker bog daraufhin wieder in die L..ein, schaltete das Licht aus und flüchtete ein weiteres mal. Die Verkehrsstreife nahm daraufhin wieder die Verfolgung auf und verlor wiederum das Fluchtfahrzeug.Der Flüchtende ist offenbar noch viel einsatzmäßiger gefahren.

Mittwoch, 21. November 2007

Kleinigkeit verloren

25 Millionen Datensätze von englischen Bürgern samt Versicherungsnummern, Bankverbindungen etc.

CD einem Botendienst anvertraut, leider beim Empfänger nie angekommen. Bad Luck...

Gefunden in der Presse und nachgelesen in Timesonline

Kundenwünsche

Die Bank meines früheren Vertrauens, bei der ich leider noch ein Konto habe - aber nicht mehr lange - ignoriert seit gut einem Jahr meinen Wunsch, sämtliche Post, Kontoauszüge, etc. an meine Kanzleiadresse zu schicken. Nach wie vor gelangt ein Teil an meine Wohnadresse.

Ich habe im letzten Jahr mindestens 15x meinen diesbezüglichen Wunsch deponiert. Dieser ist (wie man in Österreich so schön sagt) nicht einmal ignoriert worden.

Kann es wirklich so schwierig sein, in der EDV einen entsprechenden Vermerk zu setzten. Im Sinne der Werbelinie der BA-CA würde ich es inzwischen als großen Erfolg (nicht bloß als kleinen, ohne den die großen Erfolge gar nicht bedeutend wären) betrachten, wenn das umgestellt wird.

Aktien-Spam

Ich weiß ja nicht, wie viele Spam-Mails meine mittlerweile hochspezialisierten Filter von mir fernhalten, aber gelegentlich rutscht doch mal etwas durch. Heute Morgen etwa eine Aktienkaufempfehlung.

So wirklich nahetreten will ich ihr allerdings nicht, der Schlusssatz hat mich etwas stutzig gemacht:
"Verzicht Diese Anzeige wurde gesendet, um dich ber diese Firma zu informieren. Deine eigene Forschung tun, bevor Sie kaufen. Der Absender wurde EU11.245 fur diese Sendung ausgeglichen."

Meine eigene Forschung tun ist mir dann doch zu aufwendig.

Dienstag, 20. November 2007

can's professional

Schon lange nichts mehr gebloggt und daher zum Wiedereinstieg etwas 100%ig unjuristisches:
Müllentsorgung elegant.
youtube sei Dank !

Mittwoch, 17. Oktober 2007

Neudeutsch

Mit großem Vergnügen habe ich gestern das Rechtpanorama in der Presse gelesen - hier übrigens auch online verfügbar.
Es waren weniger die Beiträge, sondern viel mehr die Werbeeinschaltungen verschiedener größerer Wiener Kanzleien. Diese Werbeeinschaltungen kommen als Einladungen zu Veranstaltungen (Seminaren) in den jeweiligen Kanzleien daher. Das ist ja an sich eine sehr gute Idee im Sinne einer planvollen Klientenbindung und der Schaffung von Beratungsbedarf. Was mich - als kleinen Landadvokaten - nur ein wenig verwirrt sind die überaus phantasievollen Titel dieser Veranstaltungen.

Der eine macht einen "Smart Lunch", die zweite ein "Inhouse-Seminar" und die dritte ein "Jour Fixe".

Und ich mach' jetzt dann einen Sprachkurs...

Dienstag, 11. September 2007

Ein bissl anders sein ist ok

Eine Lenkerberechtigung bekommt man nur, wenn man gesundheitlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken ( § 3 FSG). Sollte man schon eine Lenkerberechtigung haben und deren Voraussetzungen wegfallen (zb. die gesundheitliche Befähigung), dann hat die Behörde die Lenkerberechtigung zu entziehen (§ 23 FSG).

Wann aber darf die Behörde annehmen, dass die Voraussetzungen für eine Entziehung vorliegen, bzw. wann darf die Behörde eine Untersuchung anordnen, die diese Frage prüfen soll ?

Der VwGH hat in der Entscheidung 2007/11/0024 dazu Stellung genommen.
Einem stehenden Auto den Schlüssel abzuziehen und ihn auf den Beifahrersitz zu werfen, aus einem Auto gespuckte Pfirsichkerne wieder ins Auto zurückwerfen und eine Heliumflasche mit dem Rad spazieren zu führen, reicht jedenfalls nicht hin.

Der Beschwerdeführer ist vermutlich ein nicht ganz einfaches Ziel von Amtshandlungen, aber da muss die Behörde durch.

Gefunden in der Presse.

Montag, 10. September 2007

Noch wer unzufrieden ?

Wenn sich alle an ein Kreuz nageln würden, die in Österreich unzufrieden mit dem Rechtsstaat sind, würde ich in die Kreuzproduktion einsteigen.

Ein Kärntner hat's vorgemacht und seine linke Hand an ein Kreuz genagelt, das jenem Stift gehört, mit dem er im Streit liegt.

Gezeichneter Wochenbeginn

Calvin & Hobbes
Wer die beiden nicht kennt (gibt's das ?) kann hier nachlesen und sich damit den Wochenbeginn erträglicher gestalten.
Gefunden habe ich den Link in der [non]billable hour. Nicht nur deswegen immer lesenswert.

Resultate zählen...

"Work is not a place you go, it's something you do"
Der Fokus liegt nicht darauf wie viele Stunden man arbeitet, sondern was dabei heraus kommt, das Ergebnis zählt.
Ebenso interessant wie der Artikel im Standard sind die Kommentare.

Freitag, 7. September 2007

Hühner verboten

Eine Dienstbarkeit (auch Servitut -übrigens die Servitut, wie der OGH ausdrücklich betont) verpflichtet jemanden etwas zu dulden, oder etwas zu unterlassen. So steht's in § 472 ABGB.

Die häufigste Diensbarkeit ist wohl jene, die dem Berechtigten erlaubt einen Weg zu benutzen (§ 492 ABGB). Die gehört zu der Gruppe der Feldservituten (§ 477 ABGB) Wie an der Formulierung erkennbar ist das noch die Stammfassung von 1812.

Eine "eher" seltene Dienstbarkeit begegnet mir gerade in einem Kaufvertrag:Dienstbarkeit der Nichthaltung von Hühnern.Machen ja auch tatsächlich einigen Lärm.

Montag, 3. September 2007

vista - xp

Übrigens:
Mein PC hat am Wochenende ohne Gruß und Vorankündigung das Zeitliche gesegnet.
Nicht, dass er nicht ohnehin schon ein - für einen PC - angemessenes Alter erreicht hatte, aber einfach so ist auch nicht schön. Insbesonders angesichts der Tatsache, dass die Datensicherung nicht vom Vortag (vorsichtig ausgedrückt) stammt.
Gut nur, dass die Kanzleidaten ganz woanders liegen.

Was ich aber eigentlich sagen wollte: Warum um Himmels willen werden PC's nur mehr mit Windows Vista verkauft. Sowohl beim geilen Saturn, als auch beim nicht blöden Media Markt hat man auf meine Anfrage, ob ein Rechner auch noch mit Windows XP zu bekommen sei nur milde gelächelt.

Ich bin ja durchaus aufgeschlossen für Neues. Aber Vista "genieße" ich auf einem privaten Rechner.
Nicht ganz zufällig wird ja auch Olympia 2008 weitgehend ohne Vista stattfinden (siehe die Berichte hier, hier, oder auch hier). Nur schön zu sein reicht eben nicht immer. (Auf der Microsoft Homepage kann man sich aber trotzdem 10 Gründe ansehen, warum man zu den Hinterwäldlern zählt, wenn man nicht umsteigt.)

Nach einigen Recherchen habe ich aber dann doch noch einen Händler entdeckt, der einfach PC's verkauft und ein Betriebssystem (auch XP !) dazu.
Schön - kleiner mittäglicher Ausflug und schon steht ein XP-PC unter dem Tisch.

Jetzt muss er nur mehr mit unseren Netzwerk sprechen wollen. Heute Abend hat er noch auf schüchtern gemacht.

Ausscheidungen

Besitzstörungsklagen kreisen normalerweise um so mitreißende Fragen wie: Wer hat sein Auto am Privatparkplatz des anderen abgestellt, darf der Bauer A den Feldweg des Bauern B benutzen usw.
Derartige Verfahren haben mir viele lauschige Stunden auf morastigen Feldwegen und Wiesen beschert.

'Mal etwas anderes habe ich heute von einem Richter gehört. Er hat ein Besitzstörungsverfahren in dem der Beklagte den ruhigen Besitz des Klägers dadurch gestört hat, dass er sich mehrmals (!) über dessen Zaun in den klägerischen Garten erbrochen und danach auch noch seinen Darm auf die den Gartenzaun stützende Mauer entleert hat.

Es menschelt eben recht stark am Bezirksgericht - hie und da...

Montag, 27. August 2007

Widmung

Einleitung zu einem Schriftsatz der Gegenseite:Dem Klagebegehren sind folgende Worte zu widmen:
Sehr schön...

Verspätet !

"Das Begehren des Drittschuldners....auf Zuspruch von Kosten für seine Erklärung vom 15.2.2007 wird abgewiesen.

BEGRÜNDUNG: Kosten für die Erklärung stehen nicht zu, weil diese Erklärung verspätet abgegeben wurde.
(Datum dieser Entscheidung: 2.8.2007)

Gut, dass sich die Justiz nicht so sehr um rasche Entscheidungen kümmern muss - oder gar die Berechtigung der Einhebung von Pauschalgebühren von der Raschheit der Entscheidungen abhängt...


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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