Samstag, 7. April 2007

Buona Pasqa

... haben uns unsere Stammitaliener - wie immer lautstark - gewünscht.

Und das wünschen wir natürlich auch allen unseren Lesern!

Donnerstag, 5. April 2007

Doch nicht weg.

Im letzten Beitrag habe ich ja noch irgendwie daran geglaubt, dass der besagte Akt seinen Weg nach Deutschland findet.
In der Verhandlung gestern hat der Richter aber noch eine Abkürzung des Verfahrens gefunden.
Er hat einfach geschlossen. Die Einvernahmen in Deutschland führt er nicht durch, weil er hat ja eh schon eine Urkunde, wo das Gegenteil von dem drinnen steht, was wir behaupten. Genau darum dreht sich dieses Verfahren aber, nämlich um unsere Behauptung, dass ein Vertrag wie in dieser - für den Richter offenbar sehr beweiskräftigen - Urkunde, nicht zustande gekommen ist.(Die näheren Details wären hier etwas zu umfangreich, um sie einigermaßen verständlich darzustellen).
Aber bei ihm hat "ein Zeuge noch nie eine Urkunde widerlegt".

Der liebe Kollege Auer hat damit ein Mittagessen gewonnen, da ich mit ihm gewettet habe. Ich habe behauptet, dass der Richter sicher nicht Schluss macht, ohne die beantragten Zeugen einvernehmen zu lassen.

Dabei habe ich gedacht "Wien ist anders" - Vielleicht sollte sich Kärnten auch einen neuen Werbespruch einfallen lassen, weil "Urlaub bei Freunden" finde ich eigentlich nicht mehr allzu treffend.

Montag, 2. April 2007

Nur weg damit !

Deutsche Gerichte sind mit Rechtshilfeersuchen offenbar überaus schnell. Nur die Chance muss man ihnen geben...

In einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt kämpfen wir jetzt schon seit 2005 darum, dass der Akt für die Einvernahme von 2 Zeugen nach Deutschland geschickt wird. Im Prozessprogramm vom 19.10.2005 findet sich folgende Passage: "Den Parteien wird bekannt gegeben, dass für den Fall, dass kein Vergleich zustande kommt, sodann die Einvernahme der Zeugen X und Y im Rechtshilfeweg in der BRD durchgeführt werden wird und sodann die Zeugen vor dem erkennnenden Gericht und die Parteienvernehmung durchgeführt wird."

Dass kein Vergleich zustande kommt, war sehr schnell klar. In einer weiteren Tagsatzung am 4.5.2006 (!) wurde dann nochmals bekräftigt: "Die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wird zur Einvernahme der von der beklagten Partei beantragtren Zeugen im Rechtshilfeweg auf unbestimmte Zeit erstreckt."

Ungeachtet des entschlossenen Tons ist bis zur nächsten Verhandlung am 11.1.2007 gar nichts passiert. In dieser Verhandlung hat der Richter bekannt gegeben, dass er vor Einvernahme unserer Mandantin den Akt sicher nicht zu Rechtshilfeeinvernahmen schicken wird. Und Punkt.

Na bitte, am 4.4.2007 ist jetzt die insgesamt 5. Verhandlung.
Bisher einvernommeme Parteien: 0 (In Worten: Null);
Bisher einvernommene Zeugen: 0 (In Worten Null).

Dabei hat es in der ersten Verhandlung am 23.6.2005 so gut begonnen: "...wird Einvernehmen darüber erzielt, dass bei der nächsten mündlichen Streitverhandlung, sofern möglich, bereits sowohl über die Unzuständigkeitseinrede als auch in der Sache selbst verhandelt und entschieden werden soll".

Kärnten, Urlaub bei Freunden.

Erstaunlich...

...aber nicht völlig überraschend ist, wenn von neun Rechtshilfeersuchen jene fünf, die sieben Zeugen betrafen und an diverse deutsche Gerichte gingen, inklusive eines verzogenen Zeugen, schneller wieder da sind, als die drei, die an österreichische Gerichte gingen. (Und damit meine ich nicht den Umstand, dass ich in diesem Post alle ungeraden Zahlen von 1 bis 9 unterbringen konnte.)

Donnerstag, 29. März 2007

Das ist ja UNGLAUBLICH...

Für meinen die Pedale tretenden Gastgeber, eine UNFASSBARE neue Entdeckung zu einem SENSATIONELLEN Preis und FANTASTISCHEN Anwendungsmöglichkeiten! Nur für kurze Zeit!

http://www.freewebs.com/tractionking/

Montag, 26. März 2007

Kleine Versprecher...

...bzw. Verschreiber.

Heute in einem Verfahren vor dem UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) habe ich folgendes gelesen - im Straferkenntnis:"...wurde die überhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung..." und folgendes gehört:"Diese Strecke meide ich wie der Teufel die Hölle" und (im Zusammenhang mit der 68er Generation und deren Motto) "make war, not peace". Die überhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung hat übrigens 82 km/h betragen :-)

Für Bibliophile

Vor einiger Zeit in den Weiten des WWW entdeckt: Eine freundliche und mit Suchtpotential ob der Einfachheit der Erfassung der heimischen Buchbestände ausgestattete Site: http://www.librarything.de.

Samstag, 24. März 2007

5x Spam = 1 Pizza

Fax-Spammer nutzen den Samstag Vormittag.
1.Rundschreiben speziell für Firmen mit vielen Akten

...Papierschredder...der Inhalt eines Ordners ist in 15 Sekunden zerkleinert
Ja, bei manchen Akten ist der Wunsch nach dem Schredder recht intensiv.

Interessant finde ich auch dass sich das werbende Unternehmen nach Eigendefinition mit der "Vermietung von exotischen Maschinen" beschäftigt. So exotische Geräte wie: Gabelstapler, Arbeitsbühnen, Hochdruckreiniger, Kehrmaschinen...
Ja was im südlichen Niederösterreich halt so als "exotisch" empfunden wird...

Aber das Highlight kommt am Schluss:Ein Tipp, sammeln Sie dieses und nachfolgende Schreiben von uns, bei der Vorlage von 5 Informationsblättern schicken wir Ihnen eine frische, heiße Pizza nach WahlSehr innovativ...

Donnerstag, 22. März 2007

Wenn sich drei streiten...

...dann oft deswegen, weil ein – meist wohlhabender – Vierter verstorben ist. Konkret geht es um die offenbare Unmöglichkeit, ein Wertpapierdepot zwischen drei Erben aufzuteilen, da leider die Anzahl der Fonds-Anteile nicht glatt durch drei teilbar ist. Was bleibt ist die Teilungsklage, durch die die Eigentumsgemeinschaft hinsichtlich der verbleibenden drei Reststücke (zwei eines Fonds und eines eines anderen Fonds) zivil, also durch gerichtliche Feilbietung und Aufteilung des Erlöses, aufgehoben werden soll.
In der Verhandlung stellt sich heraus, dass es dabei, aufgrund der kleinen Stückelung der Anteile, um zwei mal 53 Cent (in Worten: dreiundfünfzig) und einmal 8 Cent (in Worten: acht) geht.
Nichts desto trotz scheitert ein Vergleichsversuch, da es offenbar unmöglich ist, der anderen Seite auch nur ansatzweise so etwas wie Triumph zu gönnen.
Was soll man dazu noch sagen, außer: Viel Spaß bei der Exekution des kurz darauf ergangenen iudicium duplex.

PS: Um die – berechtigte – Frage zu beantworten, wie man bei solchen Summen überhaupt auf die Idee kommt, vor Gericht zu ziehen: Neben dem Wertpapierdepot gibt es auch noch Grundstücke aufzuteilen.

Zum Einstand

Zu Beginn will ich meinen beiden Gastgebern dafür danken, dass sie
  1. mich bisher auf so intelligente Weise mit ihrem Blog unterhalten und auf Interessantes hingewiesen haben (zumindest ein Buchkauf ist auf „gehört gelesen“ zurückzuführen) und
  2. mir eine Plattform für juristische und sonstige Betrachtungen aus einem etwas anderen Blickwinkel bieten.
Versprechen, regelmäßig zu posten, werde ich aber nicht. Zu lebendig ist mir das Scheitern anderer vor Augen...

Ungläubiges Erstaunen ...

oder eigentlich Entsetzen hat mich erfasst, als ich eben auf ORF-Online diese Meldung gefunden habe:Sie (Die Richterin) hatte demnach im Rahmen des Verfahrens darauf hingewiesen, dass das Paar aus "dem marokkanischen Kulturkreis" stamme, "für den es nicht unüblich ist, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht" ausübe.
(...)
Sie schlug vor, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen.
Und das mitten in Europa ???
Im 21. Jahrhundert ???

Portfolio

Eine meiner Lieblings-CD's ist verloren gegangen. Auf die Details möchte ich nicht eingehen, aber der eine oder andere § aus dem StGB würde mir dazu einfallen.

Es handelt sich um die CD Portfolio von Procol Harum.Portfolio
Die ist leider praktisch nicht zu bekommen. Ich habe schon verschiedene Versuche gestartet, aber niemand hat sie im Programm.

Wenn mir wer helfen könnte, wäre ich sehr, sehr dankbar !

Verlust: € 0,69

In den letzten Tagen sind zwei sehr schöne Beispiele einer effizienten und an Wirtschaftlichkeitsüberlegungen orientierten staatlichen Tätigkeit zu uns in die Kanzlei geflattert.

In einem Strafverfahren ist in der Hauptverhandlung beschlossen worden das Verfahren nicht weiterzuführen, wenn der Beschuldigte eine Geldbuße in Höhe von € 2.817,60 leistet (Diversion gem. § 90c StPO). Vorgesehen istz, dass das Verfahren fortgesetzt wird, wenn die Geldbuße nicht vollständig bezahlt wird ( § 90h StPO) Das hat natürlich seinen Sinn. Im Einzelfall kann es aber auch ein wenig eigenartig werden.Beschluss:
Das Strafverfahren gegen...wird gem. § 90h StPO fortgesetzt. Die Geldstrafe wurde nicht vollständig bezahlt. Es haften € 11,40 aus.
Danach ist scheinbar eine weitere Zahlung erfolgt. Nachsatz zum Beschluss:Es ergeht der HInweis, dass noch immer ein Betrag von 40 Cent offen ist.Porto für diesen Beschluss 55 Cent.

Dazu passt ganz gut die Aufforderung des Finanzamts an einen Kollegen:Sie werden aufgefordert den aushaftenden Betrag von € 0,01 umgehend einzuzahlen.Porto wiederum 55 Cent.

Vernachlässigt man 'mal jegliche Personal- und sonstige Kosten, kann man nicht gerade von einem guten Geschäft für den Staat sprechen.

Freitag, 9. März 2007

Europäische Geographie...

zumindest die juristische scheint nicht die größte Stärke meines lieben Kollegen zu sein :-)

Der Europäische Gerichtshof ist nämlich in Luxemburg und nicht in Spanien und DÁMASO RUIZ-JARABO ist dort Generalwanwalt.

Man muss also die einleitende Frage aus dem vorgen Beitrag eindeutig verneinen! (was aber eigentlich sowieso der Fall, war - schließlich sitzen ja die Autoren dieses Blogs in Wr. Neustadt :-) )

Auch in Luxemburg gibt es also witzige Juristen (wobei manche vielleicht finden, das sei, wie es so schön heißt eine "contradictio in se ipso").

Also, Kadlicz: Carpe diem! Montag -- Prüfung!!

Donnerstag, 8. März 2007

Kochkurs in Luxemburg

Sind eigentlich alle witzigen Juristen in Alicante beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt versammelt ?
Wie sich ja schon mehrmals gezeigt hat (hier und hier zB.) neigen die dort Tätigen dazu zwar in der Sache sehr ernsthaft zu agieren, den Ton aber durchaus locker zu halten.

Nein nicht alle; Ein Teil sitzt auch beim EuGH.

Ein Beispiel liefert der Generalanwalt DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER in seiner Stellungnahme zu einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs: Die einzelnen Zutaten des Rezepts für eine Vorabentscheidung sind im Kochbuch der Europäischen Union genau beschrieben, doch die Theorie kollidiert jedes Mal mit den verschiedenen Umständen, die bei dem Versuch zusammentreffen, ein Gericht zuzubereiten, da die verwendete Wärmequelle, die Kochtöpfe, die Beschaffenheit und die Herkunft der Lebensmittel und sogar die Stimmung derjenigen, die sich anschicken, das Gericht zuzubereiten, variieren. Während die nationalen Gerichte die Verantwortung für den Schmorbraten übernehmen, beschränkt sich der Gerichtshof darauf, sie mit der unverzichtbaren gemeinschaftsrechtlichen Würze zu versorgen, ohne sich in Bereiche einzumischen, für die er nicht zuständig ist. Dennoch verheddern sich europäische und nationale Elemente häufig, so dass es erforderlich ist, dass der eine die Aromen des anderen absorbiert und nuanciert, damit jeder seine Funktion erfüllen kann.Und weiter :Der Gerichtshof hat als kluger Küchenjunge, der den Chef berät, ohne selbst ein Menü zubereiten zu können, einige Regeln beizubringen, damit der Bundesgerichtshof sein eigenes nationales Recht auslegen kann, und ihm auf diese Weise ein wertvolles Instrument zur Lösung des Streits zur Verfügung zu stellen.Die gesamte Stellungnahme in der Rechtssache C-375/05 findet man hier.

Wieder einmal herzlichen Dank an Wolfgang Schramek (der sozusagen an der Quelle sitzt) für den Hinweis !

Montag, 5. März 2007

B wie Banküberfall...

...oder auch Boulevard.
Dass vorige Woche ein Banküberfall mit Geiselnahme in Wien stattgefunden hat konnte niemandem (zumindest Österreichern, die irgendwann an diesem Tag Fernsehen oder Radio eingeschaltet haben) entgangen sein.
Dass ein Reporter der neuen Tageszeitung Österreich - die ich nach einmaligem Probelesen mit 50 Cent für stark überteuert halte - den Geiselnehmer während der Geiselnahme angerufen hat um Informationen zu erhalten, wusste ich nicht. Angeblich ist dieses Video kein Fake.
Wer Gegenteiliges weiß, möge es mir bitte mitteilen, damit ich nicht völlig meinen Glauben in die Vernunftbegabung des Menschen verliere.

Herzlichen Dank für den Hinweis an Margaret!

Ertappt...

...kann man als Mann mit einem Rest an Selbstkritik wohl nur sagen, wenn man die letzte Kolunme von Bettina Steiner "Weiberrede - Widerrede" in der Presse liest:Ich aber sage: Männer haben einfach ein Faible für nutzloses Wissen. Das beginnt im Kindergarten mit der Differenzierung von Dinosaurierarten und Automarken. Es endet mit Weltcup-Sieger-Listen und Zitaten von Brecht, Adorno oder Thomas Mann. Und mit dem Ehrgeiz, Sudokus in fünf Minuten zu lösen. Sinnlos.

Manches von dem, was hier zu lesen ist, fällt vielleicht auch in diese Kategorie ;-)


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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