Donnerstag, 22. März 2007

Ungläubiges Erstaunen ...

oder eigentlich Entsetzen hat mich erfasst, als ich eben auf ORF-Online diese Meldung gefunden habe:Sie (Die Richterin) hatte demnach im Rahmen des Verfahrens darauf hingewiesen, dass das Paar aus "dem marokkanischen Kulturkreis" stamme, "für den es nicht unüblich ist, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht" ausübe.
(...)
Sie schlug vor, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen.
Und das mitten in Europa ???
Im 21. Jahrhundert ???

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https://kadlicz.twoday.net/stories/3465310/modTrackback

ingmar - 22. Mär, 13:39

Offenbar ist nach dem dIPRG aufgrund des Personalstatuts der Noch-Ehegatten jordanisches Recht anzuwenden. Das wäre ja in Ö übrigens auch nicht anders. Dass man dann über den ordre public Vorbehalt zu einem anderen Ergebnis kommt, ja kommen muss, steht auf einem anderen Blatt.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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