Donnerstag, 22. März 2007

Verlust: € 0,69

In den letzten Tagen sind zwei sehr schöne Beispiele einer effizienten und an Wirtschaftlichkeitsüberlegungen orientierten staatlichen Tätigkeit zu uns in die Kanzlei geflattert.

In einem Strafverfahren ist in der Hauptverhandlung beschlossen worden das Verfahren nicht weiterzuführen, wenn der Beschuldigte eine Geldbuße in Höhe von € 2.817,60 leistet (Diversion gem. § 90c StPO). Vorgesehen istz, dass das Verfahren fortgesetzt wird, wenn die Geldbuße nicht vollständig bezahlt wird ( § 90h StPO) Das hat natürlich seinen Sinn. Im Einzelfall kann es aber auch ein wenig eigenartig werden.Beschluss:
Das Strafverfahren gegen...wird gem. § 90h StPO fortgesetzt. Die Geldstrafe wurde nicht vollständig bezahlt. Es haften € 11,40 aus.
Danach ist scheinbar eine weitere Zahlung erfolgt. Nachsatz zum Beschluss:Es ergeht der HInweis, dass noch immer ein Betrag von 40 Cent offen ist.Porto für diesen Beschluss 55 Cent.

Dazu passt ganz gut die Aufforderung des Finanzamts an einen Kollegen:Sie werden aufgefordert den aushaftenden Betrag von € 0,01 umgehend einzuzahlen.Porto wiederum 55 Cent.

Vernachlässigt man 'mal jegliche Personal- und sonstige Kosten, kann man nicht gerade von einem guten Geschäft für den Staat sprechen.

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Michael Kadlicz

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