Rechtsprechung

Freitag, 10. Februar 2006

Erwähnenswert !

Man sollte es ja eigentlich nicht glauben, aber Folgendes ist tatsächlich erwähnenswert:

In einer Strafverhandlung gestern am LG Wr. Neustadt hat die Richterin aufmerksam meinem Plädoyer zugehört. Nachdem ich einen rechtlich neuen Aspekt darin aufgeworfen habe, hat sie die Verhandlung vor der Urteilsverkündung für 10 min. unterbrochen, um sich das Rechtsproblem in einem Kommentar anzusehen. Danach erst hat sie das Urteil verkündet. Wobei sie nachvollziehbar begründet hat warum sie meiner Argumentation teilweise nicht folgt.

Und das ist so besonders ? Ja !
Das Plädoyer wird von vielen Strafrichtern dazu genutzt das mündlich zu verkündende Urteil noch kurz zu notieren, oder dazu an das Mittag/Abendessen zu denken, oder dazu die Seele baumeln zu lassen, oder dazu sich zu wundern, warum der Anwalt sich so bemüht, wo doch ohnehin schon feststeht, was 'rauskommt.

Traurig aber wahr.

Dienstag, 31. Januar 2006

Die Grenze ist das Leben

Unter dieser Überschrift berichten die Salzburger Nachrichten über eine Entscheidung den OGH (12 Os 114/05i) in der nur das festgehalten wird, was eigentlich recht klar im Gesetz steht.

Einem 15-jährigem wurde eine Diversion (Reaktionen des Staates außerhalb eines förmlichen Strafverfahrens, also etwa Täter-Opfer-Ausgleich, Geldbuße und gemeinnützige Leistungen - so kurz und treffend im SN-Artikel) angeboten, obwohl er bei einem Verkehrsunfall eine Radfahrerin getötet hatte.

Das geht nicht meint der OGH.
§ 7 JGG (JugendGerichtsGesetz)regelt, dass auch bei Jugendlichen die Normen über die Diversion, die sich in der StPO befinden anwendbar sind. Und dort ist im § 90a StPO geregelt, dass ein Vorgehen mit Diversion nur möglich ist wenn "die Tat nicht den Tod eines Menschen zur Folge gehabt hat."

Eine Ausnahme für Jugendliche ist weder im JGG noch in der StPO zu finden.

Allzu drastisch der Täter aber nicht bestraft werden. Das JGG bietet dafür genügend Möglichkeiten.

Dienstag, 24. Januar 2006

Bulle schlägt Drache

"Red Bull" kennt fast jeder. Man kann also mit gutem Gewissen von einer bekannten Marke sprechen.
Da ist die Verlockung natürlich groß ein wenig an der Bekanntheit mitzunaschen und ein eher plumpes Imitat zu vertreiben.
"Red Dragon" ist allerdings abgestürzt.
Der OGH (4 Ob 122/05b) hat die Herstellung und den Vertrieb verboten (indem er die Unterinstanzen bestätigt).
Wenn man sich das Bild im Presse-Artikel ansieht, ist sofort klar, dass es sich bei der Gestaltung und der Namenswahl nicht um einen "Zufall" handelt. Die Vermutung, die der Drache nicht entkräften konnte, dass er die Bekanntheit des Bullen in unlauterer Weise ausnützen wollte, wird wohl stimmen.

Donnerstag, 19. Januar 2006

Beschämend

Der Kärntner Ortstafelsstreit ist einfach beschämend.
Ingmar hat gestern über die blendende Idee des Kärntner Landeshauptmannes berichtet.

Heute lese ich im Kurier, dass sich der Präsident des VfGH an den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler wendet. Die Grenze des erträglichen sei überschritten. Da kann man nur sagen: Recht hat er !!

Beispiel aus dem Kurier-Artikel:Haider legte sogar noch ein Schäuferl nach, indem er über den Staatsvertrag (in dem die Minderheitenrechte festgeschrieben sind) meinte, dieser sei "in historischer Bedeutungslosigkeit versunken". Außerdem kündigte Haider an, er werde jede Ortstafel, die das Höchstgericht aufhebt, lediglich etwas versetzen lassen, um die zweisprachige Version zu verhindern: "Das Spiel kann unendlich fortgesetzt werden."Ich finde das einfach nur mehr peinlich.

Montag, 2. Januar 2006

Er will halt nicht

Ich danke für Ihr Schreiben vom 23.11.05.
Ihre Argumentation zu den geltend gemachten Pflegekosten kann ich nicht teilen. Nach herrschender Rechtssprechung ( 2 Ob 99/02a) sind ersatzfähig die Bruttokosten einer Pflegeleistung durch professionelle Hilfskräfte, auch wenn die Pflege durch Familienmitglieder durchgeführt wurde.
Jetzt hätte ich doch gehofft, dass sich der Referent die Entscheidung, die ich ihm als Link gleich mitgeliefert habe durchliest.
Aber...folgende Antwort: Ein "Ankauf" von Pflegeleistungen hat ja nicht stattgefunden, sondern es ist die Pflege von Familienbmitgliedern durchgeführt worden. Aus diesem Grund kann auch nicht der Stundensatz einer konzessionierten Pflegeinstitution zugrunde gelegt werden.Ich fühle mich also ignoriert und werde halt klagen müssen.

Urteil umsetzen

Traurig eigentlich wenn der Bundespräsident in seiner Neujahrsansprache dazu ermahnen muss ein VfGH-Urteil (nämlich dieses) umzusetzen. (via Kurier.at)
Aber was bleibt ihm übrig, wenn ein paar Verwirrte meinen, dass sie das nicht ganz so eng sehen werden.

Montag, 7. November 2005

Wieviel Schmerzen wert sind

Zuletzt gab es in Schadenersatzprozessen unserer Kanzlei einige verblüffende Sachverständigengutachten.
Ein doppelter stark verschobener Unterkieferbruch schmerzt angeblich nur 2 Tage stark, 5 Tage mittel und 21 leicht. Macht € 3.700,--.
Ein offener Schädelbruch mit Schädel-Hirntrauma bringt es immerhin auf 3 Tage schwere Schmerzen, 7 mittlere und 27 leichte, macht € 5.000,--.

Ich halte diese Bewertungen für falsch, weil viel zu gering.

Heute habe ich nach Studium dieses Presse-Artikels die dort zitierten OHG-Entscheidungen zum Thema Schmerzengeld gelesen.

Der OGH korrigiert Ausreißer nach oben, die das Gefüge der bisherigen Entscheidungen sprengen würden, in durchaus vernünftiger Weise. In einer Entscheidung wird auch geringfügig erhöht (7 Ob 29/05y).

Für die, die es genau nachlesen möchten:

2 Ob 101/05z

2 Ob 78/05t (noch kein Volltext)
2 Ob 261/04b
7 Ob 29/05y

Wieviel Schmerzen Wert sind

Zuletzt gab es in Schadenersatzprozessen unserer Kanzlei einige verblüffende Sachverständigengutachten.
Ein doppelter stark verschobener Unterkieferbruch schmerzt angeblich nur 2 Tage stark, 5 Tage mittel und 21 leicht. Macht € 3.700,--.
Ein offnere Schädelbruch mit Schädel-Hirntrauma bringt es immerhin auf 3 Tage schwere Schmerzen, 7 mittlere und 27 leichte, macht € 5.000,--.

Ich halte diese Bewertungen für falsch, weil viel zu gering.

Heute habe ich nach Studium dieses Presse-Artikels die dort zitierten OHG-Entscheidungen zum Thema Schmerzengeld gelesen.

Der OGH korrigiert Ausreißer nach oben, die das Gefüge der bisherigen Entscheidungen sprengen würden, in durchaus vernünftiger Weise. In einer Entscheidung wird auch geringfügig erhöht (7 Ob 2905y).

Für die, die es genau nachlesen möchten:

2 Ob 101/05z

2 Ob 78/05t (noch kein Volltext)
2 Ob 261/04b
7 Ob 29/05y

Dienstag, 1. November 2005

Keine Leerkassettenvergütung für Festplatten

Der OGH hat sich in seinem Urteil 4Ob115/05y unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob für Festplatten in PCs oder Notebooks ein Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG zu bezahlen ist.

Das wird klar verneint:
Ganz anders stellt sich diese Situation bei den im Klagebegehren angeführten Festplatten (extern oder intern) dar, die auf Grund des technischen Fortschritts regelmäßig zu einem gewichtigen und nicht zu vernachlässigenden Teil auf eine Weise genutzt werden können und auch genutzt werden, die mit der Abgeltung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in keinerlei Zusammenhang steht.
Wollte man die Vergütung des § 42b Abs 1 UrhG ausnahmslos auch auf Festplatten von Computern einheben, erhielten die Begünstigten regelmäßig mehr, als ihnen der Gesetzgeber nach dem erklärten Ziel dieser Vergütung zugedacht hat.

(via derstandard.at)

Montag, 31. Oktober 2005

Montagsauto

Gleich zu beginn war Bordcomputer defekt. Dann wurden der Reihe nach unter anderem die linke hintere Kotfügelverkleidung befestigt; ein Ölverlust, die Dieseleinspritzung und ein Geräusch rechts hinten geprüft; die Stoßdämpfer und die Achse hinten erneuert, die Heckklappe eingestellt; ein Wischerarm ausgetauscht, die Beleuchtung des Handschuhfachs erneuert, der Fahrersitzrahmen geprüft; die Batterie gewechselt.

Zwei Mängel hielten allen Reparaturversuchen stand: der Geradeauslauf wollte nicht und nicht klappen (auf 100 Meter Fahrt war eine Seitenabweichung um 2 Meter zu messen), und vom Armaturenbrett und der Innenverkleidung kamen bis zuletzt störende Vibrationsgeräusche.

Da meint der OGH wohl zu Recht, dass ein Wandlungsbegehren berechtigt ist.

(via diepresse.com)


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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