Legislative

Mittwoch, 12. Oktober 2005

„Akademische Motopädagogin“ und „Akademischer Motopädagoge“

Noch ein „Lehrgang universitären Charakters“ gemäß BGBl II Nr. 330/2005.
Einmal kurz googeln und schon weiss ich was das bedeutet.

Vorgestern habe ich mit einem lieben Freund telefoniert, der zur verordneten Akademikerschwemme folgende giftige Äußerung gemacht hat: Jetzt kommt dann noch der Mag. (Kindergarten)

Donnerstag, 29. September 2005

Quiz für Befürworter von Tempo 160 auf Autobahnen

Wie ich einem Bericht der Presse entnehme wir ab dem Frühjahr 2006 auf Teilabschnitten des österreichischen Autobahnnetzes Tempo 160 verordnet.

Kein Sicherheitsrisiko angeblich.

Kleines Quiz: Ein Auto fährt 130 km/h, es taucht ein Hindernis auf - Vollbremsung auf trockener ebener Fahrbahn, die haarscharf vor dem Hindernis zum Stillstand führt.
Wie schnell trifft ein Auto, das bei gleichen Bedingungen aus 160 km/h eine Vollbremsung macht auf dieses Hindernis auf ?


Auflösung folgt am Nachmittag.

Eine Betrachtung zu diesem Thema die unbedingt lesenswert ist, gibt es hier.
Überhaupt ist listig.twoday.net sehr zu empfehlen !

Mittwoch, 28. September 2005

Gehirnbrecher

Es gibt Zungenbrecher und es gibt Gehirnbrecher.
(BGBl. II Nr. 311/2005)

„(1) Die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abführung der Beiträge, die von den Endverbrauchern und Netzbetreibern, nach Maßgabe ihrer Qualifikation als zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 1 und 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, zwischen dem 19. Februar 1999 und dem 30. September 2001 gemäß § 69 Abs. 6 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 zu leisten waren, bleibt durch die vorliegende Verordnung unberührt. Insoweit diese Beiträge zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht oder nicht vollständig abgeführt worden sind, hat die Energie-Control GmbH den Netzbetreibern, an deren Netz zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 1 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, angeschlossen waren oder die selbst zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, waren, die Beträge in jenem Ausmaß zur Abführung mit Bescheid vorzuschreiben, das sich aus der gemäß § 8 Abs. 2 oder 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 gebildeten Bemessungsgrundlage und dem in den Kundmachungen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl. II Nr. 53/1999 und BGBl. II Nr. 103/2000 sowie der Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 430/2000 festgelegten Betrag von 0,042 Cent/kWh (0,574 g/kWh) ergibt. Endverbraucher und Netzbetreiber gemäß § 44 Abs. 1 und 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, sind nur für jenen Zeitraum zur Leistung der Beiträge verpflichtet, in dem sie als zugelassene Kunden qualifiziert waren. Netzbetreiber, die nicht zugelassene Kunden im Sinne des § 44 Abs. 2 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, waren, sind nur zur Abführung jener Beiträge zu verpflichten, die sie von den an ihr Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 44 Abs. 1 ElWOG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998, erhalten haben.“

Montag, 26. September 2005

...gibt nichts, was es nicht gibt...

Radioastronomiefunkdienst
Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten
Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst über Satelliten
Intersatellitenfunkdienst

Nur vier von insgesamt 39 verschiedenen Funkdiensten, die in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Frequenzbereichszuweisung (Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 - FBZV 2005) definiert werden.

Ich staune.

Freitag, 23. September 2005

Licht am Tag

Angeblich ab 15.11.2005 verpflichtend. Der Gesetzesentwurf hat jedenfalls im Verkehrsasschuss die Stimmen aller Parteien erhalten.
Gestraft wird aber erst ab "Spätfrühling" 2006.
Offizielle Begründung: Die Wirtschaft müsse sich erst darauf einstellen und Nachbausätze für die kaputt gehenden Lampen herbeischaffen.
Das Begründung zu nennen finde ich mutig.

Die beiden Autfahrerclubs beschäftigen sich auch mit diesem Thema.
Der ARBÖ lehnt die Neuerung offenbar ab, hält sich aber mit konkreten Argumenten eher zurück.
Der ÖAMTC bietet in einem kürzeren Artikel mehr Information und errechnet vor allen um wieviel Sprit man wirklich durch Licht am Tag mehr verbraucht.

(via kurier.at)

Donnerstag, 15. September 2005

Gegensteuerung

Die Bundesregierung beschloss im Hinblick auf die stark gestiegenen Rohölpreise und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung als Gegensteuerung folgendes Maßnahmenpaket
Um einen typisch österreichischen Ausdruck zu dieser typisch österreichischen Maßnahme zu verwenden: Das wird das Kraut auch nicht fett machen.

Mittwoch, 14. September 2005

Pilze sammeln jetzt auch an ungeraden Tagen

Eine Welle der Erleichterung geht durch die Tiroler Schwammerlsucher.
Die neue Pilzschutzverordnung sieht vor, dass Pilze täglich zwischen 7.00 und 19.00 Uhr in einer Menge von höchstens zwei Kilo pro Person gesammelt und befördert werden dürfen.
Die Verwendung von Rechen, Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln ist verboten. Auch organisierte Veranstaltungen zum Sammeln sind nicht zulässig.


Bericht auf ORF.at
Hier die bisherige restriktive Norm: § 2 Tiroler Pilzschutzverordnung.

Dienstag, 13. September 2005

Es gibt mich noch !

Nach ungewöhnlich langer Blogpause ein paar Blicke auf Aktuelles (oder das, was die letzte Woche aktuell war).

Sehr schön finde ich zum Beispiel die Übersicht , die Ingmar über die Verordnungen der letzten Zeit gibt.
Da ist doch für jeden was dabei.

Und wenn wir schon von Übersicht sprechen: Immer wieder zu empfehlen ist jurablogs.com.
Was ich hiemit nochmals ausdrücklich tue !

Dienstag, 6. September 2005

Falsche Briefkästen

Damit ist nicht zu spaßen !
Ab 1.6.2006 wird es ernst. Dann müssen Brieffachanlagen so gestaltet sein, dass alle Anbieter von Postdienstleistungen
Zugang (und Einwurfmöglichkeit) haben. ( § 14 PostG)
Bis zu 30.000,-- Euro Strafe sollen verhängt werden können. Der Entwurf der Novelle wird in Kürze den Ministerrat passieren.

Aber ganz so heiß wird's dann in der Praxis wohl nicht gegessen werden.

(via orf.at)

Freitag, 2. September 2005

Kleiner Streifzug...

...durch die gesetzgeberische Tätigkeit der vergangenen Woche:

Bildhauerei lässt sich erlernen. Einen Lehrberuf gibt es jedenfalls, neu geregelt in der Bildhauerei-Ausbildungsordnung.

Schön finde ich auch die Blechblasinstrumentenerzeugung-Ausbildungsordnung. Abgesehen von der fachlichen Qualifikation ist auch noch anderes verlangt: "Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln."

Das Fachliche wird leichter sein.

Und aus der Kategorie: Was es nicht alles gibt:
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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