Mittwoch, 12. Oktober 2005

„Akademische Motopädagogin“ und „Akademischer Motopädagoge“

Noch ein „Lehrgang universitären Charakters“ gemäß BGBl II Nr. 330/2005.
Einmal kurz googeln und schon weiss ich was das bedeutet.

Vorgestern habe ich mit einem lieben Freund telefoniert, der zur verordneten Akademikerschwemme folgende giftige Äußerung gemacht hat: Jetzt kommt dann noch der Mag. (Kindergarten)

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https://kadlicz.twoday.net/stories/1050987/modTrackback

ingmar - 13. Okt, 14:13

Den akademischen Grades "Master of Science (Child Development) (BGBl. 329/2005) hast Du uns ja unterschlagen... kommt dem Mag. (Kindergarten) auch sprachlich schon recht nahe ... :-)


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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