Tierische Öffentlichkeit
Strafverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich (§ 228 StPO).
Heute Vormittag waren neben den "Gerichtspersonen" noch zwei blonde langmähnige Wesen vor Ort.
Zum Beweis: Ein Bild:
PS.: Ein Freispruch ist es auch geworden !
Heute Vormittag waren neben den "Gerichtspersonen" noch zwei blonde langmähnige Wesen vor Ort.
Zum Beweis: Ein Bild:
PS.: Ein Freispruch ist es auch geworden !
m.kadlicz - 19. Aug, 11:51
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://kadlicz.twoday.net/stories/911894/modTrackback