Dienstag, 23. August 2005

Geldbehebung und Raub

Der OGH korrigiert in einer aktuellen Entscheidung die Ansicht des OLG Wien, wonach eine Bank, die keinen ausreichenden Sichtschutz bei der Bargeldbehebung bietet, zur Gänze für jenen Betrag hafte, die der Kundin kurz nach der Behebung geraubt wird.

Der OGH geht von gleichteiligem Verschulden aus. Die Entscheidung setzt sich sehr eingehend mit allen Argumenten auseinander und ist jedenfalls lesenswert.

(via diepresse.at)

Poesie

Das Gesetz verfügt jedoch über eine tiefe, melancholische Poesie; es ist der Versuch, die Forderungen des Gewissens konkret in der gelebten Realität zu verankern - ein notwendigerweise zum Kompromiss verurteilter Versuch, weil gezwungen, sich mit den Schranken des Realen auseinander zu setzen, aber groß gerade wegen dieser schwierigen und undankbaren Konfrontation mit der harten Prosa der Wirklichkeit.

Etwas über die Sprache der Gesetze in den Salzburger Nachrichten.

Sex sells - not always

In der Ediktsdatei werden unter vielen anderen Dingen auch Konkurse veröffentlicht. Auch solche, die mangels Kostendeckung nicht eröffnet werden.
Zum Beispiel dieser hier.
Seit wann ist mit Sado/Maso kein Geld mehr zu machen ?

(Herzlichen Dank an Georg für den Hinweis !)


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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