Dienstag, 21. Juni 2005

Sachverständige

Der Sachverständigenbeweis ist ja sehr beliebt vor österreichischen Gerichten.
Dazu kann man in Rechberger-Simotta, Grundriß d. österr. Zivilprozeßrechts folgendes erfahren:

Sachverständige sind Personen, die dem Richter aufgrund ihrer besonderen Sachkunde Erfahrungssätze vermitteln, aus diesen Erfahrungssätzen Schlußfolgerungen ziehen oder überhaupt für den Richter Tatsachen feststellen.


Zwei Gutachten liegen bei mir am Tisch.

Das erste in einer Bausache. Der Sachverständige führt aus:

  • Vorliegen eines Schadens im rechtlichen Sinn - JA
    Rechtswidrigkeit - JA
    Verschulden des Schädigers - JA grobe Fahrlässigkeit
    Kausalität - wäre juristisch zu klären


Setzen, Nicht Genügend
. Genau die Fragen die das Gericht zu klären hat, beantwortet er und die einzige Frage, die er zu klären hat, überlässt er dem Gericht.

Das zweite ein medizinisches Gutachten nach einem sehr schweren Verkehrsunfall, aus dem die Verletzte neben erheblichen körperlichen Verletzungen auch massive psychische Probleme zu tragen hat:

Das damals nachweisbare depressive Zustandsbild, welches sich mittlerweile deutlich aufgehellt ha, ist nicht ohne weiteres als Unfallfolge zu beurteilen, da auf Grund der Gesamtpersönlichkeit von einer anlagebedingten seelischen Fehlhaltung im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Unfall auszugehen ist.


Was bitte soll das heissen ? Habe ich eine anlagebedingte seelische Fehlhaltung im Zusammenhang mit diesem Gutachten, oder kann man das nicht verstehen ?

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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