Dienstag, 7. Juni 2005

Nachtrag...

...zu diesem Beitrag.

Es lohnt sich die Kommentare auf kurier.at zu studieren. Die dortige "Diskussion" bewegt sich auf einem erschreckendem Niveau.

Gaskammern und persönliche Unsicherheit

Das Strafverfahren gegen den Bundesrat John Gudenus wurde eingestellt. ( via orf.at)
Gudenus hatte in einem ORF-Interview an der Existenz der Gaskammern im Dritten Reich gezweifelt.

§ 3 h des Verbotsgesetzes 1947 lautet: Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht."

Ein persönlicher Zweifel sei nicht das selbe wie ein leugnen, hieß es aus dem Justizministerium unter Berufung auf ein OGH-Urteil. Ich nehme an es ist 14Os 24/96 gemeint.

Zitat gefällig ? "Der objektive Gehalt der Bekundung des Beschwerdeführers kann nämlich bei der gebotenen Betrachtung des gesamten Inhaltes des in Interviewform abgehaltenen Gespräches, der bei Prüfung einer nach § 3 h VG inkriminierten Medienäußerung heranzuziehen ist (vgl Mayerhofer-Rieder StPO3 E 5 zu § 345 Abs 1 Z 11 lit a und die dort zitierte Entscheidung EvBl 1987/40), bloß als Ausdruck (wenngleich allenfalls nur vorgetäuschter) persönlicher Unsicherheit hinsichtlich der Existenz von Gaskammern beurteilt werden."

Die Hervorhebung stammt von mir und weiter will ich das nicht kommentieren.

Alkohol am Steuer

Über ein interessantes Urteil des OLG Innsbruck liest man in den Salzburger Nachrichten.
Der Lenker hatte alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch ums Leben kam. Eine unbedingte Haftstrafe (2 Monate) wurde in erster Instanz ausgesprochen.
Das OLG hat die Strafe in eine bedingte umgewandelt, weil sich der Beschuldigte nach dem Unfall intensiv in der Aufklärung Jugendlicher über die Gefahren von Alkohol am Steuer engagiert hat.

Bei Unfällen mit alkoholisierten Lenkern, gab es übrigens bislang schon ein deutliches West-Ost-Gefälle. Im Osten (OLG WIen) wurden auch bei geringen Verletzungen unbedingte Haftstrafen verhängt, was im Westen viel seltener der Fall war.

Der Einleitungssatz des Artikels ist übrigens einigermaßen verunglückt: "Erst seit geraumer Zeit..." - ist das nicht irgendwie ein Widerspruch ??


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Michael Kadlicz

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