Dienstag, 21. Juni 2005

Sachverständige

Der Sachverständigenbeweis ist ja sehr beliebt vor österreichischen Gerichten.
Dazu kann man in Rechberger-Simotta, Grundriß d. österr. Zivilprozeßrechts folgendes erfahren:

Sachverständige sind Personen, die dem Richter aufgrund ihrer besonderen Sachkunde Erfahrungssätze vermitteln, aus diesen Erfahrungssätzen Schlußfolgerungen ziehen oder überhaupt für den Richter Tatsachen feststellen.


Zwei Gutachten liegen bei mir am Tisch.

Das erste in einer Bausache. Der Sachverständige führt aus:

  • Vorliegen eines Schadens im rechtlichen Sinn - JA
    Rechtswidrigkeit - JA
    Verschulden des Schädigers - JA grobe Fahrlässigkeit
    Kausalität - wäre juristisch zu klären


Setzen, Nicht Genügend
. Genau die Fragen die das Gericht zu klären hat, beantwortet er und die einzige Frage, die er zu klären hat, überlässt er dem Gericht.

Das zweite ein medizinisches Gutachten nach einem sehr schweren Verkehrsunfall, aus dem die Verletzte neben erheblichen körperlichen Verletzungen auch massive psychische Probleme zu tragen hat:

Das damals nachweisbare depressive Zustandsbild, welches sich mittlerweile deutlich aufgehellt ha, ist nicht ohne weiteres als Unfallfolge zu beurteilen, da auf Grund der Gesamtpersönlichkeit von einer anlagebedingten seelischen Fehlhaltung im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Unfall auszugehen ist.


Was bitte soll das heissen ? Habe ich eine anlagebedingte seelische Fehlhaltung im Zusammenhang mit diesem Gutachten, oder kann man das nicht verstehen ?

Badesaison

Freibäder sind beliebt und gefährlich. Insbesonders, wenn sie mehr oder weniger spektakuläre Wasserrutschen bieten.

Die Salzburger Nachrichten schreiben über ein aktuelles Urteil des OGH (10 Ob 26/04b) in dem dieser den Sorgfaltsmaßstab des Betreibers scheinbar nach unten korrigiert.

Eine Ampelanlage, bei der die Aufschriften "Start" und "Stopp" aufleuchten; eine Rutschanleitung beim Einstieg, und jährliche TÜV-Überprüfungen: Mehr könne man von einer Wasserrutsche ("Röhrenrutsche") in einem öffentlichen Freibad nicht verlangen.

Die Salzburger Nachrichten meinen, dass das "bemerkenswert" sei, weil der OGH doch jüngst die Haftung bejaht hatte in einem scheinbar ähnlichen Fall.
Wenn man aber die Entscheidung (1 Ob 103/04b)liest, merkt man schnell, dass der wesentliche Unterschied ist, dass in diesem Fall die Betreiber sehr wohl gewusst haben, dass die Rutsche praktisch ständig entgegen den Anweisungen benutzt wird.

Es zahlt sich also aus die ganze Entscheidung zu lesen.

Handymasten

Da muss doch Geld d'raus zu machen sein, denken sich mehr oder minder findige Politiker in Österreich.
Ingmar fasst in seinem Beitrag Sendeanlagen-Abgabe den Stand der Dinge übersichtlich und amüsant zusammen.

Ölpreise kümmern mich nicht

Zumindest nicht, wenn ich so wie heute mit dem Rad ins Büro fahre.
Ich habe damit prompt auf die Berichte über die Ölpreise (via kurier.at) reagiert. Rechtsanwälte sind ja so flexibel.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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