...zu gegebener Zeit...
Eingabe eines Kollegen in einem laufenden Verwaltungsverfahren, in dem es unter anderem um die Eigentumsverhältnisse an einer Mauer geht:
"Der Rechtsvertreter des Einschreiters startet nunmehr Erhebungen in Richtung Eigentum und wird zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückkommen."
Glaubt der Gute wirklich, dass die Behörde darauf wartet bis für ihn die gegebene Zeit gekommen ist ??
"Der Rechtsvertreter des Einschreiters startet nunmehr Erhebungen in Richtung Eigentum und wird zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückkommen."
Glaubt der Gute wirklich, dass die Behörde darauf wartet bis für ihn die gegebene Zeit gekommen ist ??
m.kadlicz - 10. Jun, 09:14
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