Mittwoch, 23. März 2005

Voll die Abmahnung

"Auf Grund der angebotenen Beweise, insbesondere den durchaus nachvollziehbaren und inhaltlich kongruenten Angaben vor der Sicherheitsbehörde werden sohin sämtliche Beschuldigte im Sinne der wider sie erhobenen Anklage in vollem Umfang zu überführen und tatschuldadäquat, beim Viertbeschuldigten unter besonderer Berücksichtigung, dass er mittels eines extrem langen Freiheitsentzuges endlich Gelegenheit erhält, die deutsche Sprache zu erlernen, zu bestrafen sein."

So zitiert der Kurier eine Anklage gegen einen mutmaßlichen türkischen Drogendealer. Und weiter:

Polemische Äußerungen hätten in einer Anklageschrift nichts zu suchen, unterstrich StA-Sprecher Otto Schneider. Der Fall sei bekannt, zuständig sei dafür die Dienstaufsicht: "Das wird entsprechend behandelt." Für den Staatsanwalt werde es eine Abmahnung geben.

Da wird er aber bis ins Mark erschüttert sein.

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Michael Kadlicz

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