Mittwoch, 30. März 2005

Das soll keinen Spaß machen

Geographie-Lehrer aufgepasst. Eine Auslandsexkursion ist nicht umbedingt als Werbungskosten anzuerkennen. Auch wenn die Reise (konkret nach Madagaskar) anstrengend ist, steht doch der außerordentliche Erlebniswert im Vordergrund und daher war es halt doch (zumindest steuerlich) ein Privatvergnügen.

Die Presse berichtet über eine Entscheidung des VwGH(samt detaillierter Reisebeschreibung), die zwar schon aus dem Vorjahr stammt, aber vor den Sommerferien vielleicht doch recht interessant ist.

Darum merke: Wenn's Spaß macht, lacht der Finanzminister mit.

Wie man sich nicht bewirbt

Eine Dame bewirbt sich in unserer Kanzlei als "Sachbearbeiterin". Das Bewerbungsschreiben ist nichts besonderes. Interessant wird's beim Lebenslauf:

Geboren: 6.03.2005
Adresse: 822 W., W.Str. ....


Also mal ganz abgesehen davon, dass es entweder 6.3.2005, oder 06.03.2005 heißen sollte, überrascht mich das jugendliche Alter der Bewerberin doch etwas.

Postleitzahlen sind in Österreich typischerweise 4-stellig. 822 kann daher nicht stimmen.

Wieviel Genauigkeit darf man wohl im "laufenden Betrieb" von jemanden erwarten, der schon seine Bewerbung nicht wirklich kontrolliert ?


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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