Montag, 14. März 2005

Facelifting als mittelbarer Schaden ersatzfähig

Die Presse berichtet über ein Urteil des OGH in dem einer Mutter die Kosten einer Schönheits-OP zugesprochen werden, nachdem sie die Nachricht vom Tod ihrer Tochter bei einem Verkehrsunfall in Depressionen gestürzt hatte, womit auch ein wesentlicher körperlicher Verfall einherging.

Eine gewisse Amerikanisierung läßt sich auch in Österreich beobachten, wobei diese Entscheidung im Sinne der letzten Rechtssprechung konsequent ist.
Als Anwalt gibt es nichts mehr woran man im Rahmen von Schadenersatzansprüchen nicht zumindest denken sollte.

Galgenlieder

Wochende zum Lesen genutzt.
Nämlich das hier.
Und dabei auf folgenden wunderbaren Satz gestoßen, der aus der Vorrede zu Christian Morgensterns Galgenliedern stammt:
Es darf daher getrost, was auch von allen, deren Sinne, weil sie unter Sternen, die, wie der Dichter sagt: "versengen, statt erleuchten", geboren sind, vertrocknet sind, behauptet wird, enthauptet werden, dass hier einem sozumaßen und im Sinne der Zeit, dieselbe im Negativen als Hydra gesehen, hydratherapeutischen Moment ersten Ranges - immer angesichts dessen, dass, wie oben, keine mit Rosenfingern den springenden Punkt ihrer schlechthin unvoreingenommenen Hoffnung auf eine, sagen wir, schwansinnige oder wesentielle Erweiterung des natürlichen Stoffgebietes zusamt mit der Freiheit des Individuums vor dem Gesetz ihrer Volksseele zu verraten sich zu entbrechen den Mut, was sage ich, die Verruchtheit haben wird, einem Moment, wie ihm in Handel, Wandel, Kunst und Wissenschaft allüberall dieselbe Erscheinung, dieselbe Frequenz den Arm bieten, und welches bei allem, ja vielleicht gerade trotz allem, als ein mehr oder minder modulationsfähiger Ausdruck einer ganz bestimmten und im weitesten Verfolge excösen Weltauffasseraumwortkindundkunstanschauung kaum mehr zu unterschlagen versucht werden zu wollen vermag - gegenübergestanden und beigewohnt werden zu dürfen gelten lassen zu müssen sein möchte.

Tele.ring: Schnellentschlossen

Die Freuden des Mobilfunks:
Telefon verloren, wie bereits hier berichtet. Ärgerlich, weil man ja bekanntermaßen keine Telefonnummern mehr auswendig kann und die sim-card natürlich auch über den Jordan ist.
Nicht genug. Ich habe meine Bank gewechselt. Leider wurde die Einzugsermächtigung für die Telefonrechnung nicht übertragen, sodass der Einzug der Februarrechnung gescheitert ist.
Was man erwarten würde: Zusendung einer Rechnung mit der Bitte eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
Was tatsächlich passiert: Der Anschluss wird gesperrt. Immerhin €40,48 Rückstand; Damit ist nicht zu scherzen.

Gut, Überweisung am Freitag. Geld ist 2 Stunden später am Konto von Telering (selbe Bank). Am Samstag Versuch ein neues Telefon zu erwerben. Die EDV ist unerbittlich: “Sie haben die letzte Rechnung nicht bezahlt. Daher kann ich ihnen kein Handy zum Erstanmeldungspreis geben, da ist Telering sehr streng“. „Aber ich habe doch gestern schon....!?“
„Geht nicht, das Geld muss am Konto von Telering sein, aber da ist es anscheinend noch nicht.“
Weitere Diskussion überflüssig.

Wenn ich nicht wüsste (regelmäßige Erfahrung in Konkursen), dass alle anderen Anbieter genauso mühsam sind, würde ich wechseln.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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