Montag, 14. März 2005

Facelifting als mittelbarer Schaden ersatzfähig

Die Presse berichtet über ein Urteil des OGH in dem einer Mutter die Kosten einer Schönheits-OP zugesprochen werden, nachdem sie die Nachricht vom Tod ihrer Tochter bei einem Verkehrsunfall in Depressionen gestürzt hatte, womit auch ein wesentlicher körperlicher Verfall einherging.

Eine gewisse Amerikanisierung läßt sich auch in Österreich beobachten, wobei diese Entscheidung im Sinne der letzten Rechtssprechung konsequent ist.
Als Anwalt gibt es nichts mehr woran man im Rahmen von Schadenersatzansprüchen nicht zumindest denken sollte.

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Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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