Mittwoch, 16. März 2005

Verständnisvoll

Wenn man eine selbsständige Tätigkeit aufnimmt, sollte man früher oder später eine Steuernummer beantragen, damit man dann Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen kann.

Darauf flattert ein kurzes, aber umso freundlicheres Schreiben des Finanzamts in die Kanzlei:
"Ihr Finanzamt erlaubt sich, Ihnen ihre STEUERNUMMER ....bekanntzugeben.
Danke für Ihre verständnisvolle Mitwirkung!"


Na bitte, da freut man sich auf's Steuerzahlen.

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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