Einspruch !
Die SN berichten über das Verfahren gegen einen Bezirksanwalt, der angeblich hunderte Strafakten unbearbeitet liegen gelassen hat. Wegen 22 konkreter Fälle gibt es nun eine Anklage wegen Amtsmißbrauch.
Laut Bericht hat er gegen die Anklage Einspruch erhoben. Dazu fällt mir ein Satz ein, den ich bei Seminaren und erfahrenen Praktikern immer weider gehört habe:"Machen sie nie einen Einspruch gegen die Anklage. Die Instanz schreibt nämlich im Beschluß der ersten Instanz schon 'rein, wie sie die Sache sieht und ihre Chancen in der Hauptverhandlung schwinden drastisch".
Aber wie ja schon der Vorwurf zeigt hat sich der Gute nicht allzusehr mit Strafrecht auseinandergesetz.
Laut Bericht hat er gegen die Anklage Einspruch erhoben. Dazu fällt mir ein Satz ein, den ich bei Seminaren und erfahrenen Praktikern immer weider gehört habe:"Machen sie nie einen Einspruch gegen die Anklage. Die Instanz schreibt nämlich im Beschluß der ersten Instanz schon 'rein, wie sie die Sache sieht und ihre Chancen in der Hauptverhandlung schwinden drastisch".
Aber wie ja schon der Vorwurf zeigt hat sich der Gute nicht allzusehr mit Strafrecht auseinandergesetz.
m.kadlicz - 11. Mär, 07:15
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