Dienstag, 27. September 2005

Kleiner Unterschied

Ich kämpfe in einem Prozess gerade heftig gegen das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen.
Meine Mandantin hat hat mir glaubwürdig versichert, dass der Sachverständige bei der Untersuchung - vorsichtig gesagt - nicht sehr motiviert war. So kommen dann folgende Formulierungen zustande:
Befragt was sie zu der bleibenden Narbe sagt, hat die Verletzte geantwortet: " Schön ist sie nicht, aber ich kann damit leben." Im Gutachten wird diese Aussage so wiedergegeben: " Die Klägerin fühlt sich ästhetisch nicht beeinträchtigt."

Ist das ein Textbaustein des Herrn Sachverständigen ?

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Q-fleck - 29. Sep, 07:44

Ich kenn mich da ja nicht aus

..aber ich glaube nicht, dass die Herrn Sachverstaendigen jedes Gutachten eigens formulieren... alles nur Textbausteine, wahrscheinlich.

Und bei der komplizierten Angabe der Klientin (wirklich, einfach viel zu zweideutig...|) gab's keinen 100%ig passenden und so hat er etwas 50%ig passendes rausgesucht und - schwupps - war er auch schon fertig. Ich weiss auch nicht, hoffe nur, niemals vor Gericht zu muessen..

-Q


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Michael Kadlicz

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