Donnerstag, 7. Dezember 2006

Wieder und Wieder...

In einem Akt kämpft der Beklagte verbissen darum irgendwie wieder in das Verfahren zurückzukommen, nachdem er ursprünglich die erste Verhandlung verpasst hatte und ein Versäumungsurteil ergangen ist.

Ein Wiedereinsetzungsantrag wurde schon abgewiesen. Jetzt stellt er, anwaltlich vertreten, einen Antrag auf Wiedereinsetzung, weil er beim ersten Versuch die Wiedereinsetzungsfrist versäumt hat.

Zwischendurch war er durch einen anderen Kollegen vertreten, der ihm aber - meines Erachtens richtigerweise - gesagt hat, dass da wohl nichts mehr zu machen ist.

Der Sachverhalt ist relativ kompliziert und führt letztlich zu folgendem Antrag: Für den Fall, dass mir die Kenntnis von Dr. .. doch zugerechnet werden sollte, erhebe ich diesen Wiedereinsetzungsantrag auch zum Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist wegen Versäumung der Frist für die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist.Schön irgendwie...

Nachdem dieser Fall auch rechtlich wirklich nicht uninteressant ist, werde ich bei nächster Gelegenheit näher berichten.

Montag, 4. Dezember 2006

Schweinegeld

steht in der umgangssprachlichen Redewendung für eine hohe Geldsumme.

Die BH Mürzzuschlag fühlte sich dadurch aber beleidigt und verhängte eine Ordnungsstrafe von 200,-- Euro (ein "Schweinegeld" eigentlich für so etwas) gegen den Einschreiter.

Der UVS hat aber diesem Unsinn ein Ende gemacht, den Bescheid aufgehoben und dabei der Behörde ins Stammbuch geschrieben,dassBehörden einer demokratischen Gesellschaft Äußerungen der Kritik, des Unmutes und des Vorwurfes "ohne übertriebene Empfindlichkeit hinnehmen müssen", wobei sich die Kritik an den Behörden und ihren Entscheidungen "in den Grenzen der Sachlichkeit zu halten hat" und "in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form" vorzubringen ist.
Aber der UVS musste dem Beschwerdeführer schon noch amtlich mitteilen, dass unter dem Begriff "Schweinegeld" umgangsprachlich zweifelsohne eine hohe Summe Geldes zu verstehen sei, er aber irrigerweise davon ausgehe, "dass Bedienstete einer Bezirkshauptmannschaft in der Steiermark eine solche ins Verdienen bringen."

via orf.at

Freitag, 1. Dezember 2006

Umgangsformen

Zwei Beobachtungen aus dieser Woche:

1. Besuch im "Halbgesperre" (dort werden Untersuchungshäftlinge verwahrt). Während ich auf meinen Mandanten gewartet habe, musste ich zwangsläufig mithören, wie ein Justizwachebeamte so mit den Häftlingen spricht.
Interessant war, dass er Ausländer( oder Österreicher mit ausländischer Abstammung) grundsätzlich geduzt hat, während er Österreicher mit Sie angesprochen hat.
Komisch irgendwie...
Vielleicht war er aber auch bloß zufällig mit den Ausländern befreundet., wer weiß.

2. Heute ist mir am Gang des Landesgerichts ein medizinischer Sachverständiger entgegengekommen, der mir aus diversen Verfahren bekannt ist. In der Sache sind wir oft unterschiedlicher Meinung und sagen uns das auch durchaus deutlich.
Heute habe ich ihn natürlich freundlich und deutlich hörbar gegrüßt, während er es vorgezogen hat mich zwar anzusehen, meinen Gruß aber in keiner Weise zu erwidern.
Ich nehme an, dass er mich übersehen hat, weil so unfreundlich kann man ja nicht sein.
Ich werde die Richter darauf aufmerksam machen, dass offenbar die Wahrnehmungsfähigkeit des Herrn Sachverständigen deutlich nachgelassen hat (der Jüngste ist er auch nicht mehr) und vielleicht zu überlegen wäre, ihn in Zukunft nicht mehr allzusehr zu strapazieren.

Donnerstag, 30. November 2006

Fortschreitende Technisierung ?

In einem Einspruch gegen eine Schadenersatzklage findet sich folgender Passus: Bei Einhaltung einer entsprechenden Fahrgeschwindigkeit sowie entsprechender Reaktion wäre die Klägerin in der Lage gewesen, trotz einer allenfalls vorhandenen Fahrbahnglätte das Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten. Daraus folgt, dass die Klägerin eine relativ überhöhte Geschwindigkeit eingehalten hat bzw. ihr ein Fahrfehler unterlaufen istWas daran merkwürdig ist ?

Die Klägerin war als FUSSGÄNGERIN unterwegs !!!

Freitag, 24. November 2006

Der Rahmen von Sitte und Anstand

Ja, auch dazu hat sich ein Höchstgericht bereits geäußert, und zwar der OGH in einer Entscheidung, auf die ich bei einer Judikaturecherche gestossen bin: "Gewiss stellt ein zwar freundschaftlicher, jedoch harmloser Verkehr mit Personen des anderen Geschlechts keine schwere Eheverfehlung nach § 49 EheG dar, wenn er sich im Rahmen der Sitte und des Anstands hält" In dieser Entscheidung blieb es dem Gerichtshof allerdings erspart, sich festzulegen, wie eng oder weit dieser Rahmen ist, was dem Kläger allerdings auch nichts genützt hat.

Er hat nämlich nach den Feststellungen in einem Zeitraum von
rund fünf Wochen zumindest achtmal die Privatwohnung seiner
Apothekerin aufgesucht und auf Befragen seiner Frau, wohin er regelmäßig mittags gehe,geantwortet, er würde Computer besichtigen oder zu "einem" Bekannten gehen, um diesbezüglich zu lernen.
Im Verfahren behauptete er dann, es habe sich keineswegs um eine ehewidrige Beziehung gehandelt.
Aber das nützt nichts weil Aus dem Wesen der Ehe als umfassender Lebensgemeinschaft und dem Partnerschaftsgedanken folgt, dass die Ehegatten zur Aufrechterhaltung des für eine solche Gemeinschaft erforderlichen Vertrauensverhältnisses auch verpflichtet sind, einander Einblick in ihre privaten und beruflichen Tätigkeiten zu gewähren und den anderen nicht grundlos von der Möglichkeit einer solchen Kenntnisnahme auszuschließen

Oder etwas volkstümlicher formuliert: Er hätt's ihr halt sagen müssen!

Bemerkenswerkt am letzten Zitat scheint mir auch, dass zwischenmenschliche "Lebenssachverhalte" (auch so ein scheußliches Fachwort in diesem Zusammenhang) regelmäßig so dürr und schal klingen, wenn sie in die Zwangsjacke juristischer Formulierungen gezwängt werden.

Mittwoch, 22. November 2006

Neuer Tiefschlag

Kaum hatte ich mich fast von den hier beschriebenen Vorfällen erholt, schon folgte gestern in einer Verlassenschaftstagsatzung der nächste Tiefschlag:
In einer Verlassenschaft gibt es 21 Miterben, die zum Großteil Erbquoten vom 1/52 bis 1/84 erhalten werden.
Ich vertrete bereits die "Haupterbin", sodass der Notar angeregt hat, zur Erleichterung der Verfahrensdurchführung hier Bevollmächtigte zu bestellen, um nich bei jedem Termin alle 21 laden zu müssen, und dazu vorgeschlagen hat, entweder einen der Miterben oder eben mich zu bevollmächtigen.

Ale einige der Miterben schon kurz davor waren, eine Vollmacht zu erteilen, wurden sie von einer anderen- die sind fast alle verwandt - lautstark zurückgepfiffen:
Des kannst doch nicht machen - des is ja a Anwalt.
Woher bei vielen Rankings unser hohes Ansehen in der Bevölkerung kommt, bleibt angesichts dieser "Stimme des Volkes" im Dunklen. ;-)

Donnerstag, 16. November 2006

No na ...

kann man zu vielen Studien, deren Ergebnisse veröffentlicht werden, nur sagen.

Ein besonders schönes Beispiel ist mir heute auf www.orf.at untergekommen:Butter und Milch in fast jedem Kühlschrank
Butter, Milch, Käse, Eier, Wurst und Schinken sind in fast jedem heimischen Kühlschrank zu finden. Das geht aus einer aktuellen Studie der Agrarmarkt Austria (AMA) hervor. Je jünger die Konsumenten sind, desto geringer ist die Grundausstattung an Nahrungsmitteln im Kühlschrank.
Wahrlich riesiger Erkenntnisgewinn!

Geförderte Mutterkuh

(zugleich ein weiterer lehrreicher Beitrag unserer in loser Folge erscheinenden Naturkundeserie)

Ein Rechtsanwalt haftet ja als Sachverständiger gemäß § 1299 ABGB für umfassende Rechtskenntnis.

Ich muss allerdings gestehen, dass ich die Überschrift nicht als Rechtsbegriff verstanden habe, bis ich heute die Neuerungen im BGBl überflogen habe.

Dort findet sich nämlich in der Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2006 - auch ein sehr poetischer Titel - die Regelung, dass ein Betriebsinhaber für jede im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Mutterkuhprämie von 30 Euro erhält (§3).

Das weiß ich jetzt.
Was eine "geförderte Mutterkuh" ist, allerdings noch immer nicht.

Empfindlich

sollte man als Rechtsanwalt sowieso nicht sein.
Und besser ist es auch, nicht alles, was einem verbal an den Kopf geworfen wird, auf die Goldwaage zu legen.

Aber Bemerkenswertes kommt einem schon hin und wieder unter:

Gestern in einer Verhandlung:
Nachdem ich dem Standpunkt der Gegnerin auch nach mehrmaligem und immer engagierterem Vortrag noch immer nicht zugestimmt habe, hat sie offenbar den Eindruck gewonnen, das läge nicht am Standpunkt, sondern an mir :"Ich wiederhole es gerne auch noch ein viertes Mal, damit auch Sie es endlich verstehen."Nach dem ich aber im Unrecht verharrte und es - horribile dictu - sogar noch mit einem Gegenargument versuchte, war es ganz klar:"Sie wissen ja nicht, was Sie reden!"
Aber als ich ihr dann noch eine Rechtsauskunft mit dem Hinweis verweigerte, ich verträte nicht sie, sondern ihren Gegner, kam der finale Gegenschlag:"Sie sind wirklich ein schlechter Anwalt!"
Jetzt hab ich's.
Und wer weiß, bis wann ich mich davon erholen werde :-)

Mittwoch, 15. November 2006

Schluckbeschwerden

Ich wollte mich nur kurz zurück- und gleichzeitig abmelden.
Am Montag habe ich mich von meinen Mandeln getrennt - Tonsillektomie nennt das der Fachmann.

Ich bin also für einige Zeit außer Gefecht und werde am juristischen Treiben in unserer Kanzlei nur von der Ferne teilnehmen.

Sobald ich die Pizza bei unserem Lieblingsitaliener wieder ohne Schmerzen schlucken kann, kehre ich zurück.

Dienstag, 14. November 2006

Ein seltsamer Kontrast

ergibt sich im "Profil" dieser Woche:

Da findet sich zunächst ein Bericht über Bob Geldof und seine Benefiz-Aktivitäten für Afrika, der unter anderem auch mit einem Bild eines unterernährten äthiopischen Kindes illustriert ist.

Nur wenige Seiten weiter in der Rubrik "eatdrink" dann ein Artikel darüber, ob ein Koch wohl heuer drei Sterne im Guide Michelin bekommen wird.
Da liest man dann die fast hymnische Beschreibung der Kochkunst dieses Mannes :

Auf einen geraden einheitlichen Stil verzichtet er gerne, denn er versteht es, die unterschiedlichsten Stile und Inspirationen aus aller Welt in einer regional getönten, zum Teil auch durchaus satirisch überformten Küche zu erden.
Und so muss man auch kochen, werden wir belehrt, damit man vorn im Rennen liegt, denn Da zählt zuallererst die elaborierte, witzig-kreative, aber immer regional geerdete Küche, außerdem das perfekte, innerhalb der Stile absichtlich bis zur Karikatur changierende Abmiente.
Hm.

Jedem sei gutes Essen gegönnt, aber ob da unsere Werteskala nicht etwas verrutscht ist?

Montag, 13. November 2006

Vielleicht übervorsichtig ..

scheint mir die Formulierung einer Empfangsbestätigung zu sein, die mich grade erreicht hat:

Dies ist eine Empfangsbestätigung für eine Nachricht, die Sie an ******************* gesendet haben.

Hinweis: Diese Empfangsbestätigung sagt nur aus, dass die Nachricht am Computer des Empfängers angezeigt wurde. Es gibt keine Garantie, dass der Empfänger die Nachrichteninhalte gelesen oder verstanden hat.


???


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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