Donnerstag, 11. August 2005

Strategisch

Verblüffend was so alles geregelt wird:
Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich

§ 1. (1) Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, vorgeschlagene Netzveränderungen bereits vor Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen beabsichtigt und deren Gegenstand diese vorgeschlagenen Netzveränderungen sind, einer strategischen Prüfung zu unterziehen.
Aja...
(4) Ein Land ist ein „betroffenes Land“, wenn es von den direkten oder indirekten Auswirkungen einer Netzveränderung berührt werden kann.
(5) Unter „Öffentlichkeit“ ist eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen und deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen zu verstehen.

Ja, ja...

Ein fröhlicher Morgen !

Herzlichen Dank an Ingmar, der uns an diesem Eingangstest für zukünftige Medizinstudenten teilhaben lässt !!!

Selbst für einen gelernten Österreicher sind manche Dinge nicht gleich auf Anhieb zu verstehen.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

August 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 1 
 6 
 7 
13
14
16
18
20
21
22
27
28
30
 
 
 
 
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren