Über ein interessantes Urteil des OLG Innsbruck liest man in den
Salzburger Nachrichten.
Der Lenker hatte alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch ums Leben kam. Eine unbedingte Haftstrafe (2 Monate) wurde in erster Instanz ausgesprochen.
Das OLG hat die Strafe in eine bedingte umgewandelt, weil sich der Beschuldigte nach dem Unfall intensiv in der Aufklärung Jugendlicher über die Gefahren von Alkohol am Steuer engagiert hat.
Bei Unfällen mit alkoholisierten Lenkern, gab es übrigens bislang schon ein deutliches West-Ost-Gefälle. Im Osten (OLG WIen) wurden auch bei geringen Verletzungen unbedingte Haftstrafen verhängt, was im Westen viel seltener der Fall war.
Der Einleitungssatz des Artikels ist übrigens einigermaßen verunglückt:
"Erst seit geraumer Zeit..." - ist das nicht irgendwie ein Widerspruch ??