Zitate
Ein Notar übersieht etwas.
Ja , ja liebe Freunde, auch das kann vorkommen.
Dass er natürlich nicht einsieht, dass er einen Fehler gemacht hat und entsprechend - auf die ohenhin geringe - Schadenersatzforderung mit einer Ablehnung reagiert, überrascht mich nicht sonderlich.
Aber wirklich provokant ist dann seine Antwort auf ein weiteres Schreiben:Sehr geehrter Herr Magister !
Ohne Ihren Rechtsstandpunkt zu teilen, überweise ich Ihnen den Betrag von € 22,41, da es sich für mich nicht lohnt, wegen solcher Bagatellbeträge - ich pflege einen Betrag in dieser Höhe für ein Abendessen zu zweit in einem guten Restaurante als Trinkgeld zu geben - eine Streiterei zu führen.
Mit vorzüglicher Hochachtung.Das ist doch schön, dass der Herr Notar zumindest im "Restaurante" großzügig ist. Ein wirklich sympatischer und bescheidener Zeitgenosse.
Danke für diese Geschichte (und die Übermittlung des anonymisierten Schreibens) an Klaus !
m.kadlicz - 22. Aug, 10:24
Auszug aus einem Arbeitsvertrag: Der Dienstnehmer hat die Gäste grundsätzlich per "Sie" anzusprechen und tunlichst einwandfreies Hochdeutsch zu verwenden, soweit ihm das möglich ist; jedenfalls ist jegliche Dialektform zu vermeiden.
Immerhin 'mal ein an der Realität orientierter Vertrag.
m.kadlicz - 21. Aug, 09:59
Streit zwischen Erben und ehemaligen Lebensgefährten der Verstorbenen - man kennt das ja. Wechselseitige Vorwürfe, diverse Vermögenswerte "verbracht" zu haben, Unterschlagung von Sparbüchern und so weiter und so fort.
Interessant ist allerdings der freudsche Verschreiber, der sich in einem Schriftsatz findet:
"Die beklagte Partei hat diese [diverse böse Handlungen] lediglich deshalb nicht zur Anzeige gebracht, weil sie die angespannte Situation mit der klagenden Partei nicht weiter deeskalieren lassen wollte."
Sciscitor - 24. Jul, 14:43
Aus einem Protokoll. Der Gegenstand des Verfahrens tut nicht viel zur Sache, es geht kurz gesagt darum, ob eine bestimmte Konfiguration eines EDV-Systems ausreichend war. Dazu der Fachkundige Zeuge:Der E-Mail-Server war ein ...PC. Meines Erachtens reicht dies aus . Unterschiede sind vaginal.Ein kleiner Hörfehler bei der Übertragung des Protokolls...
m.kadlicz - 13. Mai, 14:06
Passt gar nicht so schlecht zum letzten Beitrag.
Vorgestern habe ich eine Berufungsbeantwortung diktiert. Nachdem der Berufungswerber (auch ein wunderbares Wort eigentlich) bei mehreren Berufungspunkten immer eine sehr ähnliche Begründung für deren Relevanz nennt, habe ich versucht meinen Schriftsatz etwas abzukürzen. Und zwar indem ich "zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen weiter oben" verweise.
Gute Idee; Diktiert habe ich allerdings:" Zur Wiederholung von Vermeidungen..."
Tatsächlich sollte man wiederholt versuchen solche Dinge zu vermeiden.
m.kadlicz - 16. Mär, 09:37
Bericht über die Beschädigung eines Kopierers. Dieser soll in den ersten Stock, wobei der Empfänger netterweise mithilft, was allerdings nicht verhindert, dass das Gerät zerstört wird:Der Fahrer ging voran und ich hinten nach, wobei ich merkte, dass das Gerät zu kippen drohte und sagte dem Fahrer, er solle es absetzen. Da er offensichtlich durch deutschsprachige Schwierigkeiten es nicht verstand und das Gegenteil tat, nämlich den Kopierer anhob, fiel das Kopiergerät die Stiege hinunter.Kopierer und deutsche Sprache: Totalschaden.
m.kadlicz - 3. Mär, 16:51
Ein Schöffensenat besteht aus zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern. Insgesamt 4 Personen, die gemeinsam über Schuld und Strafe entscheiden.
Ein Einzelrichter ist eben genau das: Ein Richter, der die Entscheidung über Schuld und Strafe trifft. Eine Person.
Interessant daher nachstehender Antrag in einer Anklageschrift:Anträge: 1. Anordnung einer Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des Landesgerichts Wr. Neustadt als Schöffengericht.
2....Eindeutig was für gespaltene Persönlichkeiten.
m.kadlicz - 3. Mär, 14:43
Bei komplizierten Sachverhalten kann es schon einmal vorkommen, dass sich selbst höhere Instanzen bei der Ausformulierung im Gedankenfluss verheddern. So etwa hier:
"Die einstweilige Verfügung war daher als wettbewerbs- und sittenwidrig [...] zu erlassen."
Sciscitor - 10. Jan, 18:16
Aus einem Arbeitsgerichtsprozess:
Auf die Frage der Richterin, wieviele Mitarbeiter bei der beklagten Partei beschäftigt waren, antwortet ein Zeuge folgendes:Die Mitarbeiter schwankten, am Anfang waren es 9 oder 10.Wieviele Mitarbeiter es gab, die nicht mit Gleichgewichtsstörungen zu kämpfen hatten lässt sich der Aussage leider nicht entnehmen.
m.kadlicz - 28. Nov, 08:35
In einem Konkurs schreibt mir das
AMS folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren !
da sich im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Altersteilzeitgeld für Ihren Dienstnehmer NN offene Fragen ergeben haben, mussten wir diesen Bezug ab 1.7.2006 vorläufig einstellen.
Aufgrund der Konkurseröffnung mit 12.7.2006 wird das Altersteilzeitgeld bis zur weiteren Klärung vorläufig mit 1.7.2006 eingestellt.
Erst dann kann über eine Weitergewährung des Anspruchs auf Altersteilzeitgeld entschieden werden. Wir ersuchen Sie daher, uns bei der Klärung der aufgetretenen Fragen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice...?
Ja, da stellt sich eigentlich nur mehr eine Frage: Welche Frage ist denn aufgetreten ?
m.kadlicz - 21. Jul, 08:02