Donnerstag, 24. Juli 2008

Sigmund, schau oba!

Streit zwischen Erben und ehemaligen Lebensgefährten der Verstorbenen - man kennt das ja. Wechselseitige Vorwürfe, diverse Vermögenswerte "verbracht" zu haben, Unterschlagung von Sparbüchern und so weiter und so fort.

Interessant ist allerdings der freudsche Verschreiber, der sich in einem Schriftsatz findet:

"Die beklagte Partei hat diese [diverse böse Handlungen] lediglich deshalb nicht zur Anzeige gebracht, weil sie die angespannte Situation mit der klagenden Partei nicht weiter deeskalieren lassen wollte."

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sammelmappe - 5. Aug, 20:21

Nachgeben ist eine Tugend, die nur wenige Menschen beherrschen.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

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