Dienstag, 23. August 2005

Geldbehebung und Raub

Der OGH korrigiert in einer aktuellen Entscheidung die Ansicht des OLG Wien, wonach eine Bank, die keinen ausreichenden Sichtschutz bei der Bargeldbehebung bietet, zur Gänze für jenen Betrag hafte, die der Kundin kurz nach der Behebung geraubt wird.

Der OGH geht von gleichteiligem Verschulden aus. Die Entscheidung setzt sich sehr eingehend mit allen Argumenten auseinander und ist jedenfalls lesenswert.

(via diepresse.at)

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