Freitag, 19. August 2005

Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Es gibt Straftatbestände, die sind ein ziemlicher Renner (Körperverletzungen, Betrug, Diebstahl, Suchtmittelvergehen) und dann gibt es solche, mit denen hat man sich normalerweise zuletzt an der Universität beschäftigt.

Gefährdung der körperlichen Sicherheit

§ 89. Wer in den im § 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.


Heute vormittag habe ich die Ehre. Der Bestrafungsantrag lautet:
"NN wird vorgeworfen, er hat am ttmmjj im Gemeindegebiet von xy am Fuße des ...Berges mit einem Kleinkaliebergewehr auf einen an einem Baum befestigten Zettel geschossen, wobei mehrere Projektile ihr Ziel verfehlten und den auf einem Wanderweg gehenden XX konkret in seiner körperlichen Sicherheit gefährdet."

Großer Bahnhof mit Schießsachverständigem und Lokalaugenschein. Und einigen interessanten rechtlichen Fragen. Ich hoffe, dass ich den Richter für diese Fragen interessieren kann.

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Marcus J. Oswald - 20. Aug, 15:19

Renner-Delikte

"Es gibt Straftatbestände, die sind ein ziemlicher Renner (Körperverletzungen, Betrug, Diebstahl, Suchtmittelvergehen)".

Als Experte wissen Sie: Ein nöch größerere "Renner" sind Delikte der "Gefährlichen Drohung". Diese Delikt gehörte schon längst novelliert, denn wenn zwei untereinander etwas reden und der eine sagt aus Rache zur Sicherheitswache "der hat mich bedroht", gibt es schon ein Strafverfahren. Und alle tun, als säßen sie noch im Kindergarten und wären keine erwachsenen Menschen. Delikt besonders im feministischen Mann-Frau-Konflikt (urbaner Bereich, politischer Hintergrund) beliebt.

Wenn Sie einmal Justizminister werden, setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Delikt abgeschafft wird? Und einige Sicherheitspolizeigesetze gleich dazu. Aber dazu müßten Sie auch Innenminister werden. Ich drück Ihnen die Daumen.

Marcus J. Oswald (Hg. Blaulicht und Graulicht - http://gerichtlive.twoday.net)


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Michael Kadlicz

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