Das soll keinen Spaß machen
Geographie-Lehrer aufgepasst. Eine Auslandsexkursion ist nicht umbedingt als Werbungskosten anzuerkennen. Auch wenn die Reise (konkret nach Madagaskar) anstrengend ist, steht doch der außerordentliche Erlebniswert im Vordergrund und daher war es halt doch (zumindest steuerlich) ein Privatvergnügen.
Die Presse berichtet über eine Entscheidung des VwGH(samt detaillierter Reisebeschreibung), die zwar schon aus dem Vorjahr stammt, aber vor den Sommerferien vielleicht doch recht interessant ist.
Darum merke: Wenn's Spaß macht, lacht der Finanzminister mit.
Die Presse berichtet über eine Entscheidung des VwGH(samt detaillierter Reisebeschreibung), die zwar schon aus dem Vorjahr stammt, aber vor den Sommerferien vielleicht doch recht interessant ist.
Darum merke: Wenn's Spaß macht, lacht der Finanzminister mit.
m.kadlicz - 30. Mär, 09:41
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