Freitag, 7. September 2007

Hühner verboten

Eine Dienstbarkeit (auch Servitut -übrigens die Servitut, wie der OGH ausdrücklich betont) verpflichtet jemanden etwas zu dulden, oder etwas zu unterlassen. So steht's in § 472 ABGB.

Die häufigste Diensbarkeit ist wohl jene, die dem Berechtigten erlaubt einen Weg zu benutzen (§ 492 ABGB). Die gehört zu der Gruppe der Feldservituten (§ 477 ABGB) Wie an der Formulierung erkennbar ist das noch die Stammfassung von 1812.

Eine "eher" seltene Dienstbarkeit begegnet mir gerade in einem Kaufvertrag:Dienstbarkeit der Nichthaltung von Hühnern.Machen ja auch tatsächlich einigen Lärm.

Trackback URL:
https://kadlicz.twoday.net/stories/4237980/modTrackback

Pünktchen - 7. Sep, 10:38

verständlich!

für mich ausgesprochen nachvollziehbar, wollte ich doch den ganzen sommer über den hahn des nachbarbauerns (er)würgen, weil er mich täglich um viertel 5 (!) mit seinem im minutentakt erfolgendem gekrächze schier an den rand der verzweiflung gebracht hat! ich will auch so eine servitut haben!!


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

September 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 
 1 
 2 
 4 
 5 
 6 
 8 
 9 
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren