Hühner verboten
Eine Dienstbarkeit (auch Servitut -übrigens die Servitut, wie der OGH ausdrücklich betont) verpflichtet jemanden etwas zu dulden, oder etwas zu unterlassen. So steht's in § 472 ABGB.
Die häufigste Diensbarkeit ist wohl jene, die dem Berechtigten erlaubt einen Weg zu benutzen (§ 492 ABGB). Die gehört zu der Gruppe der Feldservituten (§ 477 ABGB) Wie an der Formulierung erkennbar ist das noch die Stammfassung von 1812.
Eine "eher" seltene Dienstbarkeit begegnet mir gerade in einem Kaufvertrag:Dienstbarkeit der Nichthaltung von Hühnern.Machen ja auch tatsächlich einigen Lärm.
Die häufigste Diensbarkeit ist wohl jene, die dem Berechtigten erlaubt einen Weg zu benutzen (§ 492 ABGB). Die gehört zu der Gruppe der Feldservituten (§ 477 ABGB) Wie an der Formulierung erkennbar ist das noch die Stammfassung von 1812.
Eine "eher" seltene Dienstbarkeit begegnet mir gerade in einem Kaufvertrag:Dienstbarkeit der Nichthaltung von Hühnern.Machen ja auch tatsächlich einigen Lärm.
m.kadlicz - 7. Sep, 09:30
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Pünktchen - 7. Sep, 10:38
verständlich!
für mich ausgesprochen nachvollziehbar, wollte ich doch den ganzen sommer über den hahn des nachbarbauerns (er)würgen, weil er mich täglich um viertel 5 (!) mit seinem im minutentakt erfolgendem gekrächze schier an den rand der verzweiflung gebracht hat! ich will auch so eine servitut haben!!
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