Montag, 3. September 2007

Ausscheidungen

Besitzstörungsklagen kreisen normalerweise um so mitreißende Fragen wie: Wer hat sein Auto am Privatparkplatz des anderen abgestellt, darf der Bauer A den Feldweg des Bauern B benutzen usw.
Derartige Verfahren haben mir viele lauschige Stunden auf morastigen Feldwegen und Wiesen beschert.

'Mal etwas anderes habe ich heute von einem Richter gehört. Er hat ein Besitzstörungsverfahren in dem der Beklagte den ruhigen Besitz des Klägers dadurch gestört hat, dass er sich mehrmals (!) über dessen Zaun in den klägerischen Garten erbrochen und danach auch noch seinen Darm auf die den Gartenzaun stützende Mauer entleert hat.

Es menschelt eben recht stark am Bezirksgericht - hie und da...

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Pünktchen - 5. Sep, 16:02

nachbarschaftsstreitigkeiten

..hin, oder her: aber was hat den beklagten denn dazu getrieben, SOWAS zu machen?

m.kadlicz - 5. Sep, 16:11

alkohol

und zwar nicht zu wenig.
Pünktchen - 5. Sep, 16:25

ich verstehe. wobei sich der beliebtheitsgrad des nachbarn wohl in grenzen gehalten hat, - bei einem "lieben" macht man(n) das sonst doch nicht, oder?! ;-)


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Michael Kadlicz

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