Freitag, 26. Januar 2007

weitläufige Gedankenoperationen

Als Rechtsanwalt haftet man ja für umfassende Rechtskenntnis.
Dazu gehört natürlich auch die Rechtsprechung der Höchstgerichte.

Es ist also durchaus nützlich, wenn man sich hin und wieder über aktuelle Entscheidungen informiert.
Ein gutes Hilfsmittel im Verwaltungsrecht bilden dabei die vom Verwaltungsgerichtshof auf seiner Homepage veröffentlichten "Augewählten Entscheidungen"

In deren Nr. 362 findet sich der schöne SatzEine fremdsprachige Bezeichnung ist wegen ihrer Deskriptivität dann nicht registrierbar, wenn sie von einem nicht unerheblichen Teil der inländischen Verkehrskreise zwangsläufig und ohne weitläufige Gedankenoperationen als beschreibend erkannt wird.Hm ...

Ja .... Genau!

Ich gebe unumwunden zu, dass sich mir die Bedeutung dieser Entscheidung nicht ohne weitläufige Gedankenoperationen erschließt.


Das liegt aber natürlich nicht daran, dass Juristen gerne komplizierte Sätze bilden, sondern daran, dass ich kein Markenrechtsspezialist bin.

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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

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