Dienstag, 30. Januar 2007

Schwangeren-RaucherInnen-Aufsichts-Verordnung

Keine Angst, eine solche Rechtsvorschrift findet sich nicht im RIS.

Oder sollte man besser sagen - noch nicht?

Wie man den Medien entnehmen konnte (z.B. der "Presse") geistert ein neuer Vorschlag durch die österreichische Innenpolitik:Am Wochenende schlug Johann Bacher, Landtagsabgeordneter der steirischen VP und Gesundheitssprecher seiner Partei, vor, dass Kindergeld für Schwangere gekürzt werden könnte, wenn Schwangere trotz Aufklärung und Hilfsangeboten, mit dem Rauchen aufzuhören, weiterhin zu Zigaretten greifen.So sehr das Anliegen, dass schwangere Frauen nicht mehr zum Glimmstengel - halt!, seit der letzten Rechtschreibreform heiß das ja Glimmstängel - greifen berechtigt und zu unterstützen ist, so sehr drängt sich bei diesem Vorschlag die Redensart auf: "Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut!"

Abgesehen davon, dass mehr als fraglich ist, ob das vorgeschlagene Mittel überhaupt geeignet ist, den Zweck zu erreichen, geradezu skurril wird es, wenn man sich die Durchführung vorstellt:

Auf den Gesetzesentwurf, der das regeln soll, wäre ich schon gespannt, aber dann erst auf die Durchführungsbestimmungen, die dann vielleicht die schöne Bezeichnung wie im Titel des Beitrags tragen könnte - vielleicht noch mit der Abkürzung Schw-Rauch-Aufs-VO.

Und da ja kaum jemand zur Behörde gehen und sagen wird: "Bitte das Kindergeld kürzen, ich hab' weiter geraucht!" - will man dann jeder Schwangeren ein "amtlich beeidetes Rauchaufsichtsorgan" für 24 Stunden am Tag zur Seite stellen?

Den Vogel haben aber in diesem Zusammenhang die Grünen abgeschossen: In ihrem nie erlahmenden Kampf gegen die Diskriminierung der Frauen haben sie den Vorschlag sofort abgelehnt: Denn: Rauchende Väter könnten "munter weiterrauchen", während Frauen, die rauchten, das Kindergeld gekürzt werde. Da dürften bei den Grünen in der Hitze des Gefechtes gewisse anatomische Unterschiede zwischen den Geschlechtern in Vergessenheit geraten sein. Oder hab' ich die vielen schwangeren Männer noch nicht bemerkt?


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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