Kärnten ist anders
- und diesmal sind nicht die zweisprachigen Ortstafeln gemeint:
Mit einem jüngst veröffentlichten Erkenntnis des Vfgh hat der Gerichtshof eine Klage des Landes Kärnten gegen den Bund auf Rückersatz der Pension des früheren Landeshauptmannes Christof Zernatto abgewiesen.
Und zwar mit folgender Begründung:Soweit somit (seit 1.7.2004) ein Ruhebezug ausbezahlt wird, entspricht dies nicht der Rechtslage. Eine Ersatzpflicht des Bundes ist nach dieser Gesetzeslage zu verneinen.Es wird also ohne entsprechende Rechtsgrundlage fröhlich bezahlt.
Na ja, es geht ja nur um (bisher) € 250.000,--.
Aber auch der Bund hat offenbar reichlich Geld, denn Kostenersatz hat der beklagte Bund nicht begehrt.Tu felix Austria!
Mit einem jüngst veröffentlichten Erkenntnis des Vfgh hat der Gerichtshof eine Klage des Landes Kärnten gegen den Bund auf Rückersatz der Pension des früheren Landeshauptmannes Christof Zernatto abgewiesen.
Und zwar mit folgender Begründung:Soweit somit (seit 1.7.2004) ein Ruhebezug ausbezahlt wird, entspricht dies nicht der Rechtslage. Eine Ersatzpflicht des Bundes ist nach dieser Gesetzeslage zu verneinen.Es wird also ohne entsprechende Rechtsgrundlage fröhlich bezahlt.
Na ja, es geht ja nur um (bisher) € 250.000,--.
Aber auch der Bund hat offenbar reichlich Geld, denn Kostenersatz hat der beklagte Bund nicht begehrt.Tu felix Austria!
wauer - 24. Jan, 13:30
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