Donnerstag, 7. Dezember 2006

Wieder und Wieder...

In einem Akt kämpft der Beklagte verbissen darum irgendwie wieder in das Verfahren zurückzukommen, nachdem er ursprünglich die erste Verhandlung verpasst hatte und ein Versäumungsurteil ergangen ist.

Ein Wiedereinsetzungsantrag wurde schon abgewiesen. Jetzt stellt er, anwaltlich vertreten, einen Antrag auf Wiedereinsetzung, weil er beim ersten Versuch die Wiedereinsetzungsfrist versäumt hat.

Zwischendurch war er durch einen anderen Kollegen vertreten, der ihm aber - meines Erachtens richtigerweise - gesagt hat, dass da wohl nichts mehr zu machen ist.

Der Sachverhalt ist relativ kompliziert und führt letztlich zu folgendem Antrag: Für den Fall, dass mir die Kenntnis von Dr. .. doch zugerechnet werden sollte, erhebe ich diesen Wiedereinsetzungsantrag auch zum Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist wegen Versäumung der Frist für die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist.Schön irgendwie...

Nachdem dieser Fall auch rechtlich wirklich nicht uninteressant ist, werde ich bei nächster Gelegenheit näher berichten.

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Michael Kadlicz

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