Umsonst geschaufelt
Nach heldenhaftem Kampf gegen die Schneemassen endlich das eigene Auto und den darunter versteckten Parkplatz freigeschaufelt ? Gratuliere !
Und jetzt schnell irgendetwas in die Parklücke stellen, das klar macht, dass der Parkplatz nicht allen, sondern nur dem braven Schaufler gehört (er hat ja schließlich auch geschwitzt) ?
Wie im Artikel auf orf.at richtig bemerkt, ist das unzulässig.
In § 82 StVO steht nämlich unter anderem:Das Aufstellen von Kisten, Brettern, Tafeln u. dgl. auf Parkflächen ist unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 bis 6 verboten.Dafür zahlt man bis zu € 726,00 (§ 99 Abs 3 lit d StVO)
Mal ganz abgesehen von den wirklich schönen Diskussionen, die bei einer solchen Gelegenheit entstehen können, bis hin zu zumindest leichten Körperverletzungen.
Und jetzt schnell irgendetwas in die Parklücke stellen, das klar macht, dass der Parkplatz nicht allen, sondern nur dem braven Schaufler gehört (er hat ja schließlich auch geschwitzt) ?
Wie im Artikel auf orf.at richtig bemerkt, ist das unzulässig.
In § 82 StVO steht nämlich unter anderem:Das Aufstellen von Kisten, Brettern, Tafeln u. dgl. auf Parkflächen ist unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 bis 6 verboten.Dafür zahlt man bis zu € 726,00 (§ 99 Abs 3 lit d StVO)
Mal ganz abgesehen von den wirklich schönen Diskussionen, die bei einer solchen Gelegenheit entstehen können, bis hin zu zumindest leichten Körperverletzungen.
m.kadlicz - 16. Feb, 07:41
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