Anwaltsausweis nicht herborgen
Und jetzt lieber Herr Kollege schreiben wir 100 mal:
"Ich soll meinen Anwaltsausweis nicht herborgen, schon gar nicht wenn mir bekannt ist, dass er für einen Ausbruch verwendet werden soll."
(via orf.at und kurier.at)
"Ich soll meinen Anwaltsausweis nicht herborgen, schon gar nicht wenn mir bekannt ist, dass er für einen Ausbruch verwendet werden soll."
(via orf.at und kurier.at)
m.kadlicz - 22. Nov, 07:43
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