Keine Leerkassettenvergütung für Festplatten
Der OGH hat sich in seinem Urteil 4Ob115/05y unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob für Festplatten in PCs oder Notebooks ein Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG zu bezahlen ist.
Das wird klar verneint:
Ganz anders stellt sich diese Situation bei den im Klagebegehren angeführten Festplatten (extern oder intern) dar, die auf Grund des technischen Fortschritts regelmäßig zu einem gewichtigen und nicht zu vernachlässigenden Teil auf eine Weise genutzt werden können und auch genutzt werden, die mit der Abgeltung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in keinerlei Zusammenhang steht.
Wollte man die Vergütung des § 42b Abs 1 UrhG ausnahmslos auch auf Festplatten von Computern einheben, erhielten die Begünstigten regelmäßig mehr, als ihnen der Gesetzgeber nach dem erklärten Ziel dieser Vergütung zugedacht hat.
(via derstandard.at)
Das wird klar verneint:
Ganz anders stellt sich diese Situation bei den im Klagebegehren angeführten Festplatten (extern oder intern) dar, die auf Grund des technischen Fortschritts regelmäßig zu einem gewichtigen und nicht zu vernachlässigenden Teil auf eine Weise genutzt werden können und auch genutzt werden, die mit der Abgeltung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in keinerlei Zusammenhang steht.
Wollte man die Vergütung des § 42b Abs 1 UrhG ausnahmslos auch auf Festplatten von Computern einheben, erhielten die Begünstigten regelmäßig mehr, als ihnen der Gesetzgeber nach dem erklärten Ziel dieser Vergütung zugedacht hat.
(via derstandard.at)
m.kadlicz - 1. Nov, 17:55
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