Mittwoch, 24. März 2010

Ein wenig spät...

Ein Mandant bekommt ein Schreiben von der Wirtschaftskammer aufgegeben am 23.3.2010.
Darin wird er auf einen Termin für einen Kurs hingewiesen, den er machen will. Termin des Kurses: 7.1.2010 - 2.2.2010

Rasch und unbürokratisch...

Dienstag, 23. Februar 2010

Kollegen

Es gibt ja grundsätzlich 3 Arten von Kollegen und Kolleginnen:

1. Diejenigen, die unauffällig sind - nicht besonders nett, nicht besonders unnett - ok
Das ist die Mehrzahl...

2. Die wirklich mühsamen, mit denen ein (meist überflüssiger) Streit vorprogrammiert ist.
Das ist zum Glück die Ausnahme...

3. Die wirklich sehr netten, angenehmen, kolligialen.
Das ist leider auch nicht allzu häufig...

Und heute ist mir wieder einmal einer aus Kategorie 3 über den Weg gelaufen. Herzliche Grüße nach Graz !

Mittwoch, 10. Februar 2010

mündlich oder schriftlich

Aus dem Schreiben einer Werbefirma an unseren Mandanten:In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass mündliche Vereinbarungen der Schriftform bedürfen...Das ist doch einmal klar formuliert !

Die Dummheit ist grenzenlos

Heute habe ich wieder einmal gelesen, dass es in der Steiermark "hunderte Geschädigte" durch ein Pyramidenspiel gibt.

Die allseits beliebten Schenkkreise...

Nun ist mir klar, dass meinen Blog nicht ganz Österreich liest (um es vorsichtig zu sagen).

Für die ach so armen "Geschädigten" wäre es aber vielleicht gewinnbringend gewesen. Ich habe ja bereits am 7.5.2007 berichtet, dass diese Dinge schlichte Betrügereien sind, die einfach nicht funktionieren können.

Aber mit der Dummheit lassen sich eben nach wie vor die besten Geschäfte machen.

Donnerstag, 21. Januar 2010

ländlich

Vorweg: Schließt man vor Gericht einen Vergleich wird häufig vom Richter/ der Richterin der Vergleichstext handschriftlich aufgezeichnet (allenfalls wird ein Formular verwendet, das oft vorkommende Formulierungen schon enthält).
Im Tonbandprotokoll findet sich dann nur der Hinweis, dass der in Langschrift angeschlossene Vergleich (der handgeschiebene) abgeschlossen wurde.

So einen Vergleich habe ich vorige Woche abgeschlossen und heute die Übertragung des Tonbandprotokolls bekommen. Das sieht dann so aus:Die Parteien schließen nunmehr den in Landschrift angeschlossenen Vergleich.

Das ist ein vertretbarer Kompromiss zwischen Handschrift und Langschrift, finde ich.

Mal ganz abgesehen davon, dass das Wort Langschrift an sich schon irgendwie antiquiert ist, weil heute ja ohnehin kaum noch stenographiert wird.

Donnerstag, 14. Januar 2010

"Verhandlungsfreie Wochen"

Die Welle der "Großverfahren" hat in den letzten Wochen die Misere um die chronisch überlasteten Gerichte medial ins Bewusstsein größerer Bevölkerungsschichten gespült.
Dass die Personalausstattung der Justiz - euphemistisch ausgedrückt - unzureichend ist, ist jedoch ein Dauerthema der letzten Jahre.

Offenbar ist es nur möglich, Aufmerksamkeit, Beachtung und Planstellen über die Strafgerichtsbarkeit zu bekommen. Die volkswirtschaftlich und quantitativ wesentlich bedeutsamere Zivilgerichtsbarkeit geht dabei unter. Es ist zwar schön, dass nun 33 Staatsanwaltschafts- und zwei Richterplanstellen medienwirksam für die Bearbeitung der den Volkszorn auf sich ziehenden (vermuteten) Straftaten zur Verfügung gestellt werden, doch löst dies nicht das schwelende Problem, dass sich Österreich langsam eines funktionierenden Justizapparates begibt.

Wie die aktuelle Personalanforderungsrechnung zeigt, fehlt es an allen Ecken und Enden: Richterinnen und Richter sind objektiv überlastet, Schreibkräfte und Kanzleipersonal fehlen. Dadurch setzt ein sich beschleunigender Trend zu langen und weniger gründlich geführten Prozessen ein.

Die Weigerung der Bundesregierung (und der Legislative - soviel zur österreichischen Realverfassung) zur Planstellenaufstockung hat nun die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes dazu veranlasst, "verhandlungsfreie Wochen" zur "Aufarbeitung und Vermeidung von Rückständen" auszurufen. Die Absicht ist gut, das Anliegen berechtigt, die Begründung aber nicht weniger fadenscheinig und verlogen als die ständigen Beteuerungen aller Minister, trotz Beschränkung der Ressourcen und Kapazitäten, werde der Rechtsschutz gleich bleiben, ja sogar besser, Verfahren würden nicht länger und zusätzliche Aufgaben (wie zuletzt durch das Gesetz zu eingetragenen Partnerschaften, bei dem die Belastung der Gerichte in der Regierungsvorlage gleich unter den Tisch gefallen lassen wurde) könnten auch noch übernommen werden.

Dadurch dass nicht verhandelt wird, sollen "Rückstände aufgearbeitet und vermieden werden". Wie soll das bitte gehen? Entweder es gibt "Rückstände" (gemeint wohl bei Urteilsausfertigungen), dann werden diese in der verhandlungsfreien Woche erledigt und die durchschnittliche Verfahrensdauer bleibt gleich. Gibt es keine (Urteils-)Rückstände, dann passiert einfach nichts (außer dass sich der Burnout um eine Woche hinauszögert).

Doch wen wundert diese verquere Logik, wenn es auch Politiker nicht schaffen, das über die Lippen zu bringen, was auf der Hand liegt: Österreich kann sich eine Justiz, die rasch und qualitativ hochwertig arbeitet, nicht mehr leisten. Anstelle aber diese Wahrheit zu beherzigen und geordnet dort echte Einsparungen (nämlich bei den erbrachten Leistungen) wo es sinnvoll ist zu ermöglichen, wird ein langsames Siechtum der dritten Staatsgewalt in Kauf genommen und werden unpopuläre aber notwendige Maßnahmen hinausgeschoben. Die Politiker stehlen sich aus der Verantwortung, indem sie auf die vermeintlich "faulen Richter" zeigen und riskieren damit nur noch größeren Schaden.

Wie soll man da von den Gremien der Richtervereinigung und Gewerkschaft verlangen, das Kind beim Namen zu nennen: Wir wissen uns und diesem Land nicht mehr anders zu helfen, als durch diese unlogische und sinnleere Maßnahme (die bei näherer Betrachtung bloß darauf hinausläuft, offene Urteile rascher und gründlicher zu erledigen und dabei die durchschnittliche Verfahrensdauer unverändert lässt) auf die Not in der wir und es sich befinden, aufmerksam zu machen.

Dabei wäre es so einfach. Es bedarf keiner Drohgebärden, keines Lamentierens sondern nur der nüchternen Feststellung, dass Verfahren immer länger dauern werden, Gläubiger immer länger auf ihr Geld warten werden müssen, Pflegschaftsverfahren vor dem Ende der Volljährigkeit nur mehr in Ausnahmefällen beendet werden können, die Durchsetzung des Rechts teurer, unzuverlässiger und unsicherer werden wird. Genau das ist nämlich die Folge eines weiteren "Sparens" durch Verringerung der Ressourcen.

Wie jeder Koch und jede Köchin weiß, spart man nämlich nicht, indem man die Erdäpfel kürzer kocht, sondern indem man weniger Erdäpfel kocht - sonst wird das Gericht ungenießbar.

Dienstag, 5. Januar 2010

Es wäre ja zum Lachen...

... wenn es nicht so traurig wäre.
Mit Erlass vom 14. 12. 2009 (BMJ-A350.10/0009-Pr 6/2008) fasst das Bundesministerium für Justiz (selbstverständlich "unvorgreiflich der Beurteilung durch die Disziplinargerichte im Einzelfall") die "Neuere Rechtsprechung zur allgemeinen Dienstpflicht" zusammen.

Darin geht es unter anderem darum, dass der Richter seiner Aufgabe der zeitgerechten Ausfertigung von Entscheidungen nachzukommen und seiner Verpflichtung zu entsprechen hat, die bei ihm anhängigen Sachen so rasch wie möglich zu erledigen, da ihm sonst die Verurteilung wegen eines Disziplinarvergehens droht.

Nun gut, das ist nichts überraschendes. Erstaunlich ist jedoch, dass das Bundesministerium für diese Erledigung (die - inklusive Präambel - auf zweieinhalb Seiten zusammengefassten Entscheidungen stammen aus dem Jahr 2007) bis Dezember 2009 brauchte und der Entwurf selbst rund eineinhalb Jahre bis zur Unterschrift "reifen" musste. Die Neuigkeit der Entscheidungen hält sich mittlerweile in Grenzen.

Soviel zur Verpflichtung der raschen Erledigung der anhängigen Sachen beim Bundesministerium für Justiz.

Dienstag, 29. Dezember 2009

Importgeschäft

Aus einer Strafverhandlung:

Der wegen gewerbsmäßigen (Auto)Diebstahl im Raum Wien Angeklagte gibt zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt an:

Angeklagter:" Ich habe ein Geschäft in der Slowakei."
Richter: "Was ist das für ein Geschäft"
Angeklagter:" Ein Handelsgeschäft"
Richter:"Und womit handeln Sie?"
Angeklagter:"Ich importiere Autos."


Schön, wenn man sich gleich zu Beginn der Verhandlung über die wesentlichen Punkte einig wird.

Nur zur Sicherheit...

...damit niemand glaubt ich bin verschollen, oder sonstwie abhanden gekommen.

Also hier die offizielle Botschaft zum Jahreswechsel: Ich lebe noch !

Bei dieser Gelegenheit darf ich mich allerwärmstens bei meinem Mitautor bedanken, der dafür gesorgt hat, dass diese Seite hier nicht komplett unbetreut ist !

Allen Lesern wünsche ich ein erfolgreiches Jahr 2010

Samstag, 26. Dezember 2009

Verfahrensvereinfachung

In einem Weihnachtsgeschenk lesend, stoße ich auf folgende Passage:
Anwalt an Zivilgericht:
„In obigem Rechtsstreit hatten wir vergeblich auf eine Antwort auf unseren Schriftsatz gewartet.
Das Verfahren ist nunmehr seit rund 6 Jahren anhängig, und es lässt sich auch nicht vorhersehen, ob das Verfahren noch zu Lebzeiten der Parteien beendet werden kann.
Auf vielen Gebieten führt ein langer Reifungsprozess zu ganz besonderen, hervorragenden und geschätzten Ergebnissen, wie zum Beispiel bei der Lagerung von Cognac oder Whiskey. Für einen Rechtsstreit gilt diese Weisheit nicht, weil eine Partei auch bei längerer Verfahrensdauer nicht geduldig auf ein exzellentes Ergebnis warten kann, sondern verständlicherweise etwas unwirsch ist. Auch unser tröstender Hinweis an den Mandanten, dass die Prozesse in den Entwicklungsländern von Mittelafrika noch länger dauern, hat keinen rechten Beifall gefunden.
Wir bitten das Gericht deshalb um eine glaubhaft wirkende Schutzbehauptung für die Dauer des Verfahrens.“

Dazu passend der einige Seiten später im Faksimile abgebildete Erledigungsstempel an der Außenseite eines Kuverts:
Durch Zeit- und Geldmangel Bearbeitung, Beantwortung und Beachtung NICHT möglich!
Ich will auch so einen.

Allen Lesern des Blogs gesegnete Weihnachten.

Dienstag, 8. Dezember 2009

Heiße Luft

Früher gab es die Redewendung "heiße Luft verkaufen". Das ist zwar (noch) nicht wörtlich zu nehmen, aber mit "kaltem Wasser" funktioniert es offenbar schon: Névé

Wer jetzt den Eindruck hat, dass hier das Konzept des Grander-Wassers noch einmal verfeinert und in bisher unerhörte Preis/Leistungs-Kategorien getrieben wurde, hat vielleicht nicht ganz unrecht: Kalte Alchemie

Ich befürchte allerdings, dass diejenigen, die das kaufen, wirklich auch genau das bekommen, was sie wollen, nämlich heiße Luft ... pardon, kaltes Wasser natürlich. Ein Mangel wäre wohl auch schwer mangels noch vorhandenem corpus delicti nachzuweisen.

Freitag, 27. November 2009

"Baum fällt!"

Frage:
Was passiert wohl, wenn man eine zu fällende 25 Meter hohe Fichte mit einem an ihrem Wipfel befestigten 40 Meter langen Seil an der Anhängevorrichtung eines Klein-Allradfahrzeuges "sichert"?


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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