Montag, 23. November 2009

Die Liebe - und was Juristen daraus machen

Aus einer Darlehensklage:
"Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Streitteile seit geraumer Zeit in einer ehegemeinschaftsähnlichen persönlichen Nahebeziehung."
Also keine unpersönliche Nahebeziehung, ein Anfang ist gemacht.
"... zumal er eine Vertiefung der persönlichen Nahebeziehung in Form einer Eheschließung ins Auge fasste."
Wie romantisch: Kerzenschein, sanfte Musik, teures Dinner und dann kein schnödes "Willst Du mich heiraten?" sondern die von Herzen kommende Frage: "Willst Du eine Vertiefung unserer persönlichen Nahebeziehung in Form einer Eheschließung ins Auge fassen?" Das hat was...
Aber, leider, aus der Traum, denn:
"Sie hatte eine Beziehung zu einem ihrer Exfreunde, die sie auch schon zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung betrieb."
Jaja, was die Triebe so treiben...
Verhandlung morgen, werde mich heftig zusammenreißen müssen, wenn das in der Diktion so weitergeht.

Mittwoch, 29. April 2009

Neuer Beruf !

Aus einer Strafanzeige:Der Tatverdächtige N.N., Besitzer einer Steinmetzgerei in...Jetzt stellt sich die Frage ist der Job staubig oder blutig ?

Freitag, 24. April 2009

Risikogeschäft

"Die Bestreitung gründet sich darauf, dass mich die Bank nicht auf das mit einer Kreditaufnahme verbundene Risiko hingewiesen hat, wodurch nun meine gesamte Existenz bedroht ist."
Ah ja, das immer wieder von den Banken heimtückisch verschwiegene Risiko, den Kredit samt Zinsen zurückzahlen zu müssen.

Dienstag, 21. April 2009

besonders gebildet...

Gestern am Abend habe ich Ö1 gehört, was an sich fast immer ein Gewinn ist.

Zum Beispiel konnte ich von gestern Abend eine besonders schöne Wendung mitnehmen: Ein Theologe, der offenbar ganz besonders eloquent erscheinen wollte, sprach von:

"konfliktiven Auseinandersetzungen"

Ich weiß, dass damit auch besonders mein geschätzter Mitautor ganz große Freude haben wird.

Mittwoch, 15. April 2009

Von Entscheidungsfreiheit und Bewusstsein

Es ist normalerweise nicht meine Baustelle, aber gelegentlich schleicht sich das Verwaltungsrecht in Form einer Vorfrage auch in zivilrechtliche Überlegungen. Und dann freut es mich sehr, damit nicht mehr zu tun zu haben. Aber nun zum Wesentlichen:

Das Glücksspielgesetz hat (neben anderen) auch den durchaus lesenswerten § 2, wovon ich den 2. und 3. Absatz referieren will:

"(2) Eine Ausspielung mittels eines Glücksspielapparates liegt vor, wenn die Entscheidung über Gewinn und Verlust durch eine mechanische oder elektronische Vorrichtung durch den Apparat selbst, also nicht zentralseitig, herbeigeführt oder zur Verfügung gestellt wird.
(3) Ein Glücksspielautomat ist ein Glücksspielapparat, der die Entscheidung über Gewinn und Verlust selbsttätig herbeiführt oder den Gewinn selbsttätig ausfolgt."

Alles klar? Abgesehen davon, dass sich zumindest mir nach einigem Überlegen der Unterschied zwischen einem Glücksspielautomat und einem Glücksspielapparat nicht erschlossen hat (und ich hege die Vermutung damit nicht alleine zu sein, obwohl eine Entscheidung des UVS Oberösterreich diesen sogar als "von wesentlicher rechtlicher Bedeutung" bezeichnet hat), ist erstaunlich, welches Vertrauen der Gesetzgeber in die Technik hat.

Da führt ein Apparat (oder doch Automat?) eine "Entscheidung" durch eine mechanische oder elektronische Vorrichtung herbei. Dummerweise muss die nicht begründet werden. Mich würde nämlich der Vorgang brennend interessieren, der es der Vorrichtung ermöglicht, sich zu entscheiden, also einen Willen zu bilden, zumal eine Reihe von KI-Forschern noch nicht einmal in die Nähe einer derartigen Leistung gekommen sind.
Aber nicht nur das: Wo ein Wille, ist auch ein Bewusstsein - und das hat der Apparat "selbst". Erbsenzähler könnten nun einwenden, dass es sich dabei lediglich um ein Füllwort handelt, das durch die Lücke, die sein Entfall hinterlässt, vollständig ersetzt werden kann, aber ich will dem Gesetzgeber ja nicht unterstellen, lediglich heiße Luft oder bedrucktes Papier zu produzieren.

Auch aus den Materialen ergibt sich leider nicht, was den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, diesen Maschinen freien Willen und Bewusstsein zu unterstellen. Von einem Mangel an humanistischer Grundbildung und Sprachgefühl einmal abgesehen...

Mittwoch, 1. April 2009

Noch offensichtlich

Aus einer Berufungsentscheidung:
"Gerade noch erkennbar wendet sich der Berufungswerber damit offensichtlich gegen die vom Erstgericht getroffene Feststellung..."
Offensichtlich gerade noch geschafft also (wenn auch im Ergebnis trotzdem erfolglos), nächstes Mal aber bitte nicht mehr gerade noch, sondern offensichtlich offensichtlich.

Dienstag, 31. März 2009

Beziehungskrise

Nach der Vernehmung der Freundin des Beklagten als Zeugin wird sie danach gefragt, ob sie Verdienstentgang oder Fahrtkosten geltend machen will. Sie bejaht zweiteres im Umfang von € 13,60.

Beklagter (halblaut): "Schatzi, das muss ich zahlen."
Zeugin (mit einem Schulterzucken während sie das Formular vorlegt): "Ja und?"
Beklagter (gut hörbar): "Sie ist nur auf mein Geld aus."

Montag, 30. März 2009

Handelskollektivvertrag

Die Einstufung und damit die Bezahlung in diesem Kollektivvertrag erfolgt nach der Art der Tätigkeit.

Dabei sind in Beschäftigungsgruppe 3 zB. eingereiht:Ein- und Verkäufer im DrogengroßhandelDer monatliche Mindestbruttogehalt beträgt € 1.243,00. Ich dachte immer das sei ein größeres Geschäft...

Samstag, 14. Februar 2009

Definition

Ein Zitat, das mir gerade in die Hände gefallen ist:

Kläger: ehemaliger Freund; meist jemand, dem man einen Gefallen erwiesen hat.
Ambrose Bierce


Und mehr davon gibt es in "The Devil's Dictionary", man werfe einen Blick auf das Stichwort "Satan".

Donnerstag, 12. Februar 2009

Blödheiten

Aus einem Polizeiprotokoll: Mir wird mitgeteilt, dass ich Lüge, Blödheiten erzähle und die Wahrheit ganz anders aussieht.
OK, ich will die Wahrheit angeben...
All das wurde sicherlich in ganz sachlichem Ton vorgetragen.
Mein Gott, wäre ich da gerne dabei gewesen...

Handelsgericht

Ich hatte gestern wieder einmal das Vergnügen das Handelsgericht Wien zu besuchen.

Mein Mandant hatte noch Geld von einem (ehemalig) guten Bekannten/Freund zu bekommen, das dieser aus verschiedenen Gründen nicht zahlen wollte.
Die Richterin hat angeregt die Sache doch vielleicht mit einem Vergleich zu beenden, worauf heftiges Feilschen eingesetzt hat. Äußerst zäh hat man sich Schritt für Schritt angenähert und letztlich doch noch eine vernünftige Lösung gefunden.

Als es zwischendurch einmal so ausgesehen hat, als würde der Vergleich scheitern, hat die Richterin treffend auf den Namen des Gerichts hingeiwesen: "Meine Herren wir befinden uns hier ja am Handelsgericht und deshalb handeln sie ruhig noch ein bisschen weiter". Schön - daran hatte ich bisher noch gar nicht gedacht...

Der Umstand, dass beide Seiten unter dem abgeschlossenen Vergleich offensichtlich sehr gelitten haben, ist übrigens ein sicheres Zeichen dafür, dass er ziemlich sachgerecht ist.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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