Montag, 12. Juni 2006

Fahren muss er schon

Auf Gewährleistung kann man verzichten (soweit man nicht Konsument ist und einem ein Unternehmer etwas verkauft). Ein Bauer ist, wenn er einen Traktor kauft, auch Unternehmer.
Der Bauer, mit dem sich der OGH in 6 Ob 272/05a auseinandergesetzt hat, hat auf Gewährleistung verzichtet. Der Traktor hat aber schon nach kürzester Zeit den Geist aufgegeben.Bei Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler mit Werkstättenbetrieb gilt nach der Rechtsprechung die Fahrbereitschaft - und damit die Verkehrs- und Betriebssicherheit - als schlüssig zugesichert (SZ 71/88; vgl auch SZ 63/160). Die selben Grundsätze müssen für den Kauf eines Traktors bei einem gewerblichen Lagerhaus gelten. Dass ein Getriebeschaden keine normale Verschleiß- oder Abnützungserscheinung darstellt, die bei einem gebrauchten Fahrzeug hingenommen werden müsste (JBl 1990, 655; RIS-Justiz RS0018466), bedarf keiner Ausführungen.Ergebnis: € 17.000,-- Reparaturkosten und ca. € 13.500,-- an Verfahrenskosten, die vom Verkäufer zu tragen sind.

(via diepresse.com)

Selbstmord als Akt der Kriegsführung

"Sie sind gerissen. Sie sind kreativ. Sie sind von ihrer Sache überzeugt. Sie haben keine Achtung vor dem Leben, weder vor unserem noch vor ihrem eigenen. Ich glaube, das war kein Akt der Verzweiflung, sondern ein Akt (...) der Kriegsführung gegen uns."So kommentiert der Kommandeur des Guantanamo-Sonderkommandos, Konteradmiral Harry Harris den Selbstmord von 3 Häftlingen.

Bush ist besorgt - ich fürchte, das bezieht sich nur auf die Situation an sich und nicht auf Harris.

(via kurier.at und derstandard.at)

Sonntag, 11. Juni 2006

24/7

Nur zur Info:
Unser Büro ist am Sonntag nicht besetzt. Seit ich heute da bin leutet schon das 4. Mal das Telefon !

Donnerstag, 8. Juni 2006

Vorausschauend

In einem Konkurs erhalte ich ein freundliches Schreiben des Finanzamts:Das Finanzamt benötigt für Zwecke der Arbeitnehmerveranlagung einen Lohnzettel für Herrn NN für das Jahr 2500.Ich werde mich bemühen, allenfalls einen Hellseher befragen.

Mittwoch, 7. Juni 2006

Abschreckung

Seit 15 Mai 2006 muß eine Packung Zigaretten (20Stk) mindestens € 3,25 kosten. Ingmar hat berichtet.
Im Kurier lese ich heute, dass nicht nur die Preise, sondern auch der Konsum seither angezogen hat.Der Geschäftsführer des Trafikanten-Bundesgremiums, Rolf Gleißner, sprach im ORF-Radio aber von einem "geringfügigen Anstieg" beim Zigarettenverkauf im Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.Nur die Ruhe.Das Gesundheitsministerium rechnet nun damit, dass der "gewünschte Effekt bei der Zigarettenentwöhnung" etwas später eintritt.Bis dahin ist dann vielleicht auch das EU-Vertragsverletzungsverfahren entschieden und der Mindestpreis ohnehin Rauch von gestern.

Thanatopraxie

Wer - so wie ich - nicht gewusst hat, was das ist, dem empfehle ich einen Blick auf das BGBl. II Nr. 218/2006 vom 6.6.2006.§1 Unter Thanatopraxie sind insbesondere die Verzögerung der Autolyse (Verwesung) und die rekonstruktiven Arbeiten zB an einem Unfalltoten sowie die Wiederherstellung der optisch-ästhetischen Erscheinung von Verstorbenen zum Zweck der pietätvollen Abschiednahme unter Berücksichtigung der jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften zu verstehen.Verordnungen von der Wiege bis zur Bahre.

Dienstag, 6. Juni 2006

Terminschwierigkeiten Fußballbedingt

Sollte es wer noch nicht gehört haben: Ab Freitag ist Fußball WM in Deutschland.
Nelly berichtet über die notwendigen Vorbereitungen in ihrer Anwaltskanzlei.Jetzt gehts los hier, die Chefs fangen an, ihre Termine so zu schieben, dass sie Fußball gucken können.Muss dringend meinen Terminkalender nach Kollisionen durchforsten.

Aber für Deutsche Kollegen dauert der Stress eh nur bis zum Ende der Gruppenphase (soweit es um Spiele mit deutscher Beteiligung geht) ;-)

Als Österreicher, der von nationalen Unterstützungsverpflichtungen bei Weltmeisterschaften regelmäßig verschont bleibt, pickt man sich einfach ein Team heraus, das es wahrscheinlich ganz nach oben schafft und fiebert bis zum Schluss.

S.g.Hr.Dr. , lb.

Schnell muss sie gehen die Korrespondenz. Besonders unter Kollegen - Ärzten konkret. Einen Brief allerdings mit S.g.Hr. Dr. Nachname, lb Vorname zu beginnen, ist nach meinem Gefühl ein bissl übertrieben.

Die Verabschiedung passt dann schön ins Bild: Mit herzl. Grüßen

Lb. Leser bilden sie sich selbst eine Meinung !
MFG Ihr MK

Deja Vu

Wenn ich das erste mal in einem medizinischen Gutachten, das in einem Prozeß um eine Invaliditätspension eingeholt wird, nicht folgendes lese:"Rein fachbezogen können der Klägerin/dem Kläger alle leichten Arbeiten , nicht ständig im Gehen , bei normalen Arbeitszeiten und üblichen Arbeitspausen zugemutet werden. Keine Einschränkung der Anmarschwege. Rein Fachbezogen können Krankenstände nicht prognostiziert werden."feiere ich bis zur Bewußtlosigkeit.

Schwer Mandanten zu erklären, dass Sie sich zwar kaum noch bewegen können, dass sie aber ohne weiteres noch arbeiten können - als Portier, oder Verpacker zum Beispiel.

Montag, 5. Juni 2006

Ohne Wissen und Willen

Ein Verkehrsunfall, der unter "blöd gelaufen" fällt und nebenbei die Frage löst, wie lange das "Abschleppen" eines Fahrzeugs dauert (solange kann nämlich der Abgeschleppte Betriebsgehilfe des Abschleppenden sein, sodass sich dieser ein Verschulden des Abgeschleppten anrechnen lassen muss).Der Kläger wurde von einer Bekannten um Starthilfe für ihr Fahrzeug gebeten. Er schleppte ihr Fahrzeug mit seinem eigenen PKW ab. Nachdem der Motor des abgeschleppten Fahrzeugs angesprungen war, brachte der Kläger sein Fahrzeug am linken Fahrbahnrand zum Stillstand, um das Abschleppseil zu entfernen. Der Abstand der Fahrzeuge zum rechten Fahrbahnrand war so schmal, dass ein anderes Fahrzeug nur äußerst langsam und vorsichtig kollisionsfrei vorbeifahren konnte. Als der Kläger aus seinem PKW ausstieg, kam ihm das von der Erstbeklagten gelenkte und bei der Zeitbeklagten haftpflichtversicherte Fahrzeug entgegen und blieb vor seinem PKW stehen. Der Kläger machte ein Handzeichen, das die Lenkerin so verstand, dass sie stehen bleiben solle und nach Entfernung des Seils weiterfahren könne. Der Kläger löste zuerst das Abschleppseil an seinem Fahrzeug; um das Seil beim abgeschleppten Fahrzeug zu lösen, musste er zum Teil unter dieses kriechen, wobei er auf dem Rücken lag und sein linkes Bein ausgestreckt in die freie Fahrbahnhälfte ragte. Ohne Wissen und Willen des Klägers winkte daraufhin die Lenkerin des abgeschleppten Fahrzeugs der Erstbeklagten, diese könne nun am Fahrzeug des Klägers vorbeifahren, worauf diese mit Schrittgeschwindigkeit losfuhr und den Fuß des Klägers überrollte. Der OGH führt in 2Ob33/06a aus, dassDer Begriff „Betrieb" iSd § 1 EKHG dahin zu verstehen ist, dass entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquat ursächlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges bestehen muss.Daher:Der Abschleppvorgang war hier aber faktisch abgeschlossen, sein Zweck, nämlich die Starthilfe war erreicht. Eine unmittelbar auf die Triebkraft des schleppenden Fahrzeuges zurückzuführende
Betriebsgefahr (1 Ob 42/04i) konnte sich aufgrund der bereits gelösten Seilverbindung nicht mehr verwirklichen.
Winken kann gefährlich sein !

Entdeckung des Wochenendes

Schlechtes Wetter hat einen ganz wesentlichen Vorteil:
Man kann in Ruhe Musik hören und dabei ein ganz geniales Stück Rock (?) entdecken. Dark Side of the Moon
darkside
Die CD hatte ich schon länger (ein paar Jahre). Nach dem Kauf habe ich sie einige male gehört, aber irgendwie nicht so richtig zu ihr gefunden. Am Samstag hab' ich ihr noch eine Chance gegeben und siehe da - wundervoll.
Wer sie noch nicht hat: kaufen; Wer sie hat und auch nicht ganz so warm mit ihr geworden ist: nicht aufgeben, irgendwann passiert's !

Anlass für meinen Durchbruch war dieser Eintrag von Herrn Scheiner.
Details zum Werk in Wikipedia.

Mittwoch, 31. Mai 2006

Pressefotos

Die besten Pressefotos wurden gestern prämiert.
Gewonnen hat Robert Newald, freier Fotograf der Tageszeitung "Der Standard" mit einem Bild der Schauspielerin und Sängerin Jane Birkin.

Mir gefällt allerdings der Sieger in der Kategorie "Feature/Themen-Illustration" besser. Ein Bild von Josef Hinterleitner mit dem Titel Vierter Adventsonntag.
advent4 (Josef Hinterleitner/APA)

Schade nur, dass die Website des Wettbewerbs nicht funktioniert. Alle Links führen nur wieder zur Homepage. Aber das ändert sich ja vielleicht noch im Laufe des Tages.

Entdeckt auf orf.at

Entziehung von Energie

Es gibt Straftatbestände, die schaffen es sehr selten in eine Hauptverhandlung. Dazu zählt ganz sicher § 132 StGB. § 132. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, aus einer Anlage, die der Gewinnung, Umformung, Zuführung oder Speicherung von Energie dient, Energie entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer Energie entzieht, deren Wert 3 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer Energie im Wert von mehr als 50 000 Euro entzieht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Auf so einen seltenen Fall bin ich in den Salzburger Nachrichten gestoßen.

American Staffordshire Terrier

Wie Margaret völlig richtig in einem Kommentar zum vorigen Beitrag bemerkt hat, war Hauptdarsteller in dem Strafverfahren vor dem Straflandesgericht Wien ein American Staffordshire Terrier und kein Staffordshire Bullterrier, auf den ich verlinkt hatte.
Alle Englischen Kampfhunde mögen mir verzeihen und den Fehler möglichst schnell vergessen.

Dienstag, 30. Mai 2006

Hundehalter

Vor Gericht Stand die Mutter des eigentlichen Halters, die auf das Tier aufpassen sollte. Der Stafford Terrier hatte sich selbstständig gemacht und wollte eine Runde durch den Park drehen. Dort kam ihm allerdings ein anderer Hund samt Frauerl in die Quere. Nach kurzem heftigem Kampf blieben Hund und Frauerl verletzt zurück.

Das Herrl hat sich offenbar in der Verhandlung vor dem Wiener Straflandesgericht noch wilder aufgeführt als sein - sicher sonst ur kuscheliger - Kampfhund. Der Kurier berichtet Einzelheiten.

Übrigens: 4 Monate bedingte Freiheitsstrafe.

Montag, 29. Mai 2006

Heimwerker

Merke: Bevor man mit dem Hammer zuschlägt, Daumen aus der Gefahrenzone bringen.
Blau steht mir nicht.

Patientenverfügungs-Gesetz

Am Donnerstag (1.6.2006) tritt das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft (BGBl. I Nr. 55/2006).
Der österreichische Gesetzgeber regelt damit einen überaus sensiblen Bereich des Lebens, nämlich das Sterben.§ 2. (1) Eine Patientenverfügung im Sinn dieses Bundesgesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.Es wird zwischen 2 Formen unterschieden:
Die verbindliche Erklärung, die relativ strengen Formalerfordernissen unterliegt und
die beachtliche Erklärung, die diesen Formalerfordernissen nicht entspricht und daher nur für die Ermittlung des Willens des Patienten beachtlich sein soll.

Einen guten Überblick gibt Kollege Kunz in der Presse.

Ein kleines PS. aus Standessicht: Endlich ist es einmal gelungen wichtige Beurkundungen nicht nur vor Notaren zu ermöglichen. Verbindliche Patientenverfügungen können nämlich auch vor Rechtsanwälten abgegeben werden.

Samstag, 27. Mai 2006

The State of the Swiss Blawgosphere

Ingmar hat ja zuletzt den Stand der Dinge hierzulande festgehalten.
Die Eidgenossen sind aktiver; Nicht wesentlich, aber doch.

Konrad Jeker berichtet im Strafprozessblawg über: zweimal dürft Ihr raten...

Akte: Surveillance berichtet über "Überwachung in der Schweiz und ihre Ursachen"

Labeo: "Marcus Antistius Labeo, römischer Jurist der Frühklassik, lebte von ca. 50 v.Chr. - 10 n.Chr. Der Autor dieser Seite möchte anonym bleiben und tritt deshalb unter dem Pseudonym Labeo auf. Er setzt sich mit aktuellen Fragen der Rechtspraxis auseinander, ohne die Grösse und Weisheit des gleichnamigen römischen Juristen für sich in Anspruch nehmen zu wollen"

Sébastien Fanti betreibt mit Terra Incognita eine sehr schöne Seite, die nur leider für mich tatsächlich Terra Incognita bleibt, weil ich nicht französisch spreche.

Wer das blawg.ch betreibt konnte ich leider nicht herausfinden. Aber er oder sie bloggt regelmäßiger als ich derzeit.

Kurz und bündig

Der Kurztitel geht ja noch: Bewegungs- und Sportverordnung BMHS BGBl. II Nr. 198/2006, ein bissl ausführlicher wird's im offiziellen Titel:Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert werden (Bewegungs- und Sportverordnung BMHS)Sehr schön, ist aber noch immer nicht Spitzenreiter.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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