Donnerstag, 6. April 2006

Handysucht

Affen wegen Handysucht in Behandlung
Wegen ihrer Vorliebe für Mobiltelefone haben sich Affen im Londoner Zoo einer Therapie unterziehen müssen.
Nicht jeder Handysüchtige ist ein Affe, aber manchen Zeitgenossen würde eine Behandlung auch nicht schaden.
(Via futurezone.orf.at)
Zuletzt hat Ingmar über mitteilungswütige Mitmenschen berichtet.

Wiedersehen

Ehemalige Klienten zufällig am Gericht zu treffen, die in der Zwischenzeit wegen Urkundenfälschung angeklagt sind, ist irgendwie eigenartig.
Umsomehr, als ich das Mandat gekündigt habe, weil ich ernsthafte Bedenken hatte, dass mir die Wahrheit erzählt wird.

Dienstag, 4. April 2006

Sie haben gewonnen !

Eine erfreuliche Mitteilung, die täglich in tausenden Haushalten eintrudelt. Es sei nur noch bekanntzugeben, was für einen Gewinn man ganz genau "abrufen" möchte - per kostenpflichtiger Hotline, oder nach Entrichtung eines "Verwaltungsbeitrages".
Danach die üblichen Ausreden, die sich aus dem Superkleingedruckten ergeben.

Das alles ist seit Jahrezehnten bekannt.

Der österreichische Gesetzgeber hat daher mit § 5j KSchG ein wirksames Mittel gegen derartige Geschäftspraktiken geschaffen. Wer so tut als hätte der Konsument etwas gewonnen, der muss auch zahlen.

Der OGH hat in einer langen Reihe von Entscheidungen eine rigorose Anwendung von § 5j KschG vertreten.

Nicht anders in einer neuen Entscheidung, die ich im Kurier entdeckt habe.
2Ob31/04d beschäftigt sich mit einem besonders unangenehmen Fall für den vollmundigen Gewinnversprecher. Der Gewinner erhält nämlicheinen fabriksneuen PKW der Marke VW Polo, viertürig, mit schwarzer Lackierung und Lederinnenausstattung, ein Sparbuch in der Höhe von EUR 5.000, einen fabriksneuen PKW der Marke Audi A2, ein Sparbuch in der Höhe von EUR 5.087,10 (S 70.000) sowie EUR 109.285,52Dabei hält der OGH fest, dass die Entscheidung der Unterinstanzen der herrschenden Rechtssprechung entspricht und lässt daher die Revision nicht zu, obwohl das OLG Wien der Ansicht war, dass zum konkreten Problem noch keine Rechtssprechung des OGH vorliegen würde.Rechtlich entscheidend ist nach mittlerweile ständigerRechtsprechung lediglich, ob die Zusendung von vornherein keinen Zweifel offen lässt, dass der Gewinner eines Preisausschreibens erst in einer Ziehung oder auf andere Weise ermittelt werden muss (aus dem Urteil).Das ist aber nur ein Etappensieg. Die überaus seriösen Gewinnversprecher neigen nämlich regelmäßig dazu sich elegant in eine Insolvenz zu verabschieden, wenn die Masche nicht ganz so läuft wie beabsichtigt.

Sonntag, 2. April 2006

Erst schießen, dann fragen

So titelt der Kurier über neue Gesetze in South Dakota und Indiana, die es Bürgern, die sich bedroht fühlen, ausdrücklich erlauben tödliche Waffengewalt anzuwenden.
Dabei geht es offenbar nicht um Notwehrsituationen, wie sie ein Mitteleuropäer verstehen würde, sondern um Notwehr bevor die Notwehrsituation überhaupt auftritt.

In Österreich regelt § 3 StGB die Notwehr. Und zwar sehr vernünftig.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Mehr an Verteidigungs- (eigentlich Angriffs-)rechten notwendig ist, um die eigenen Rechtsgüter angemessen zu schützen.

Amerika ist eben anders. Die NRA frohlockt natürlich über so viel Vernunft des Gesetzgebers. Die NRA meint aber auch, dass ein Land umso sicherer ist, je mehr Menschen eine Waffe tragen.
Und je früher desto besser, wie dieses Bild auf der "Jugendseite" zeigt.

Zur Beachtung

Auszug aus der sonst recht aufschlussreichen Anleitung zu meinem neuen Spielzeug:Zur Beachtung:
Wenn das System ein konfiguriertes Ziel hat oder ein Anruf läuft, wird die Ausschaltung für die Drehung des Schlüssels schaltet eine Verspätung von 20 Minuten erleiden.

????

Im übrigen: Wo sind die Zeiten in denen man in ein Auto eingestiegen ist und ohne 400 Seiten Anleitung gewusst hat, was zu tun ist ?

Freitag, 31. März 2006

Grinsen statt Grimm

war heute bei Kollegen Kadlicz festzustellen, als wir sein neues Spielzeug heute mittag in Empfang genommen und gleich getestet haben

Stilblüten

von geradezu literarischer Schönheit entstehen, wenn "Lebenssachverhalte" (auch so ein schönes Wort) in dürres Verhandlungsdeutsch übersetzt werden müssen.

Dazu zwei schöne Beispiele aus einem Scheidungsakt, den ich gerade bearbeite:

Die Klägerin: "Auf Vorhalt (...) gebe ich an, dass SMS geduldig sind."

Und aus einem Schriftsatz in dieser Sache: "... und haben wir uns im März 2004 kennen gelernt. Meine Frau ist dann dreimal wiederum nach Ägypten zu mir auf Urlaub gekommen und haben wir uns verliebt und haben wir dann im Kairo geheiratet."

So weit, so kurz und bündig und so voller Emotionen :-)

Grimmig

Kollege Auer wirft mir ja hie und da vor, dass ich grimmig schaue, wenn ich in meine Arbeit vertieft bin.

Heute Mittag hole ich mir etwas, das noch grimmiger schaut :-)
Nämlich das:1

Man gönnt sich ja sonst nichts.

Wer mehr sehen will muss hier klicken.

Donnerstag, 30. März 2006

Mit ausdrücklicher Erlaubnis...

...von Kollgegen Auer darf ich einen ganz wunderbaren Versprecher für die Nachwelt erhalten.

Wir sprachen über einen Dolmetscher für die Polnische Sprache und dessen Ladung zu einer Verhandlung.
Ohne nähere Kenntnis des Polnischen glaube ich, dass der DOLMISCH POLNETSCH, den er kreiert hat, schon recht polnisch klingt.

Dienstag, 28. März 2006

Vielleicht Ende des Jahres

Nachdem ich das Bezirksgericht doch noch gefunden habe (siehe voriger Eintrag), hat eine recht kurzweilige Verhandlung stattgefunden.
Insgesamt sehr angenehme Stimmung, auch wenn in der Sache hart gekämpft wurde.

Der Richter hat das Verfahren geschlossen und so nebenbei erwähnt, dass mit einem Urteil vor Jahresende nicht zu rechnen sei.
Der Vertrag mit einem externen Schreibbüro wurde gekündigt. Von 160 Akten, die er heuer schon verhandelt hat, hat er erst 2 (!!) Protokolle geschrieben zurück bekommen.

Da hat wieder jemand den Rotstift genommen, kurz überlegt und eine wirklich sinnvolle Einsparung vorgenommen.
Die letzte ZPO-Novelle sollte helfen die Verfahrensdauer wesentlich zu reduzieren; Die flankierenden Maßnahmen machen eine Lachnummer aus diesen wunderbaren Vorsätzen.

Navigation

MERKE !

Zu einem Wiener Bezirksgericht zu fahren, bei dem man bisher noch nicht war und keinen Stadtplan mitzunehmen ist schlecht.
Zum Glück zeitig genug wegzufahren, um die Suche zeitgerecht abzuschließen ist gut.

Vorsichtig

Ich war gestern im IKEA.
Dort wollte ich eigentlich einen Ersatzteil kaufen, was mir leider nicht gelungen ist. Dafür wurde ich Zeuge eines wirklich vorsichtigen Kunden.

Der hatte eine ganze Menge Einzelteile (für Schränke od. ähnliches ?) erworben. Im Bereich der Warenausgabe hat er dann ein Taschenmesser gezückt. Darauf das erste Paket vorsichtig geöffnet, den darin verpackten Teil sehr, sehr aufmerksam kontrolliert (1 min. lang ist sicher nicht übertrieben), dann den Teil wieder in die Verpackung getan und anschließend das Paket wieder mit Klebeband verschlossen
Paket Nr.2, Paket Nr. 3 - bei Paket Nr. 5 oder 6 bin ich gegangen.

Der ist sicher auch sonst ur entspannt.

Freitag, 24. März 2006

Herzinfarkt

Wenn mir jemand gegenüber sitzt, der nur 3 Jahre älter ist und berichtet, dass er vergangenes Jahr schon seinen zweiten Herzinfarkt gehabt hat, dann überlege ich heimzugehen und einen Tag zu entspannen.
Aber das geht auch vorbei, ich bleib' vorläufig da.

Stehpinkler, Nasenbohrer, Nervensäge

Was man Arbeitskollegen sagen möchte, aber so Aug' in Aug' dann doch davor zurückschreckt.

Es gibt Hilfe. Anonyme e-mails mit "Anregungen" eine Unart abzustellen lassen sich zum Beispiel von dieser und von dieser Seite verschicken.

Je kleiner das Unternehmen, desto vorsichtiger sollte man sein; Wenn's nur einen Kollegen/Kollegin gibt wird der Urheber des Hinweises herauszufinden sein...

Entdeckt in der futurezone.orf.at

Mittwoch, 22. März 2006

Die sagen nix, die Gfraster

Komme grade von einer Strafverhandlung. Es ging um nicht unwesentliche Mengen Suchtmittel konkret XTC-Tabletten.

Zitat Staatsanwältin bei der Befragung der Angeklagten:"Aber warum sollte denn der Inspektor K. das erfinden ?. Der macht sehr viele Einvernahmen von XTC-Tabletten."Wenn man davon abgehen würde die Tabletten zu befragen, könnte möglicherweise die Aufklärungsrate ganz dramatisch gehoben werden :-)

Ordnung

Akten für eine Besprechung bereits am Vortag ansehen und auf einem Kastl ablegen, damit man sie dann gleich findet ist eine gute Idee.

Das wieder vergessen und die Akten ganz verzweifelt am Schreibtisch und im Sekretariat suchen ist eher weniger gut...

Aus Fehlern lernen wäre gut, mal sehen...

Pfeifen

Neues Verkehrszeichen ab April 3.500 Eisenbahnkreuzungen in Österreich werden ab 3. April mit dem Zusatzschild "Auf Pfeifsignal achten" ausgerüstet. Die Tafeln werden am Steher des Andreaskreuzes angebracht.

orf.at

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), die Österreichischen Bundesbahnen und Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) erwarten sich von dieser Maßnahme eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf "niveaugleichen" Bahnübergängen, die "nur" durch Andreaskreuz, Stopptafel und Pfeifsignale vom Zug gesichert sind und nicht durch einen Schranken oder Lichtzeichen.
Wirklich ?
Ich wage zu bezweifeln, dass sich bloß durch die Zusatztafel das Verhalten an solchen Bahnübergängen wesentlich ändert.Gerade Ortskundige würden trotz Warnhinweisen gern einfach über die betroffenen Bahnübergänge ohne Tempoverringerung drüberfahren.Die werden sich aber wahrscheinlich um das Pfeifen auch nichts pfeifen.

Mal sehen, ob wir in einiger Zeit eine Statistik lesen können, die Aufschluss über den Sicherheitszugewinn gibt.

Doch wieder Erlagscheine ?

Ich bin ja an sich kein Online-Banking-Gefahren-Neurotiker, aber wenn man so manchen Artikel liest, überlegt man doch wieder auf den guten alten Erlagschein umzustellen.

(via kurier.at)

Dienstag, 21. März 2006

Ergebnis

Ich bin noch das Urteil in der Staatsaffaire um schwer verletzte Finger schuldig.
Und gleich vorweg muss ich Abbitte leisten. Der Polizist war überhaupt nicht wehleidig und mühsam, sondern ganz im Gegenteil sehr fair und symphatisch. Er hat ausgesagt, dass er nicht mehr genau sagen könne, wie die Verletztung zustande gekommen ist und ausserdem war nach ein paar Stunden schon nichts mehr zu spüren.

In diesem Faktum ist daher ein FREISPRUCH erfolgt.

Die anderen Kleinigkeiten (es sind nach dem Strafantrag noch einige Diebstahlsfakten dazugekommen) haben trotzdem für 12 Monate davon 2 unbedingt gereicht.

Montag, 20. März 2006

Aneinander vorbei geredet

Ich berichte der Rechtsschutzversicherung meines Mandanten: "Es liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor. Die Exekution hat aber keine Ergebnisse gebracht, weil kein Geschäftssitz der Verpflichteten Partei (mehr) in Österreich vorliegt." Ich habe daher ersucht einen Kollegen in Italien (dort liegt der Stammsitz) mit der Exekutionsführung zu beauftragen.

Antwort der Versicherung: "Gemäß Art 4.3 der ARB 2004 besteht Versicherungsschutz insoweit, als die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt und dafür Zuständigkeit eines österr. Gerichts besteht.
Erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels besteht Versicherungsschutz für dessen Vollstreckung im Geltungsbereich.
Wir können daher für eine Klagsführung in Italien keinen Versicherungsschutz bestätigen."

??

Ist rechtskräftiger Zahlungsbefehl irgendwie missverständlich ?

Bundesministerium für sozialen Ausgleich

Ingmar weist in seinem Blog unter dem Titel Phishing auf der Seite des Bundesministeriums für sozialen Ausgleich auf eine wirklich eigenartige Website hin.
Sieht alles ganz schön offiziell aus, aber damit keine Missverständnisse aufkommen: Das Bundesministerium für sozialen Ausgleich gibt es nicht.Das Bonuspaket 17+ ist in 4 Bonusklassen gestaffelt:

* Bonusklasse 1: 502,5 €*
* Bonusklasse 2: 51,3 €*
* Bonusklasse 3: 20,8 €*
* Bonusklasse 4: 12,9 €*

Die Zuteilung eines Bürgers in die jeweiligen Klassen erfolgt anhand eines statistischen Zuweisungsverfahrens über den einheitlich ermittelten Faktor des Schaffungspotentials und kann sowohl telefonisch ( 0800 240 262 ), als auch im dafür vorgesehenen Online-Formualar, welches vom BMSR auf dessen Webpage zur Verfügung gestellt wird, abgefragt werden.

* abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für das einmalige Erheben des Schaffungspotentials in der Höhe von 10,6 €.**
** in den Bonusklassen 2-4 fällt eine zusätzliche Gebühr von 41,7 € an.
Und das lässt schon etwas tiefer in die Motivation des Ministeriums blicken.

Übrigens: Warum das Bundesministeriums für sozialen Ausgleich mit BMSR abgekürzt sein sollte, ist auch eines der Rätsel das wir wohl nie lösen werden.

Klappe halten

Udo berichtet in seinem Blog über den Wildwuchs des Abmahnwesens (offenbar vor allem in D gängig, hierzulande ist mir derartiges nicht bekannt - wenn es auch gelegentlich Versuche gibt sich am Nachbarn zu orientieren).

Es zahlt sich aus den ganzen Artikel und auch die zahlreichen Kommentare (samt Links) zu lesen. Früher oder später wird das ja alles auch in Ö Thema sein.

Urlaubsverbrauch in der Kündigungsfrist

Natürlich kommt es - wie immer - auf den Einzelfall an, aber die Richtung ist klar: Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht -ausgenommen Rechtsmissbrauch - keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.Das ist der Leitsatz der Entscheidung 9 Oba 144/05z in der sich der OGH mit diesem beliebten Thema auseinandersetzt.
Gefunden in der Presse.

Prellung des linken Kleinfingers

Heute wird's ernst.
Ich habe hier ja schon über den Strafantrag berichtet.
Um 10:00 ist Hauptverhandlung. Der so schwer verletzte Polizist wird als Zeuge vernommen - ich bin gespannt. Ich hoffe er ist schon vernehmungsfähig.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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