Mittwoch, 16. November 2005

Sparen wo es Sinn macht

Dass Ladungen an Zeugen im Zivilverfahren seit längerer Zeit nicht mehr mit Rückschein zusgestellt werden, daran gewöhnt man sich mit der Zeit. Richter:" Ich kann nur sagen, dass wir die Ladung weggeschickt haben; für das nächste Mal lade ich jetzt mit Rückschein." Was dann auch passiert; Tolle Einsparungsmaßnahme.

Etwas überrascht war ich jetzt, dass die AUVA manche Bescheide auch ohne Rückschein zustellt, obwohl eine 4-wöchige Klagsfrist mit Zustellung des Bescheides beginnt.
Man braucht also nur zu behaupten wann zugestellt wurde; ob das stimmt oder nicht lässt sich dann nicht nachprüfen. Ist scheinbar nicht so wichtig.


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Michael Kadlicz

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