Schon wieder ein Skandal
Wenn man Prinz Ernst August von Hannover ist und auf der Westautobahn in Österreich einen offenbar kleinen Auffahrunfall hatte, dann kann man nur hoffen, dass die Medien nichts davon erfahren.
Der Sachverhalt soweit aus den Berichten unstrittig:
Ernst August fährt nüchtern auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Es wird niemand verletzt. Ernst August bietet sofort eine Schadenersatzzahlung an. Der Unfallgegner erstattet eine Anzeige bei der Autobahnpolizei und beauftragt mit der Geltendmachung seines Schadens einen Anwalt.
Skandalisiert klingt das dann so:
Angeblich hätte der Blaublüter versucht, den Unfall mit Barem vom Tisch zu wischen, der Geschädigte bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme und schaltete sogar einen Anwalt ein. kurier.at
Wenn kein Personenschaden vorliegt muss eine Anzeige nicht erstattet werden. (§ 4 StVO) Dass jemand sofort Schadenersatz leisten will ist ja wohl auch nicht verwerflich. Dass der Geschädigte im ersten Moment seinen Schaden vielleicht nicht verlässlich abschätzen kann ist denkbar. Im vorliegenden Fall war sich der Geschädigte offenbar auch nicht sicher und hat es vorgezogen einen Anwalt beizuziehen.
Komisch bei der ganzen Sache scheint nur, dass ein 08/15-Auffahrunfall einen Anwalt braucht.
Was bitte ist daran komisch, lieber Kurier ?
Der Vorfall soll sich bereits Anfang Oktober ereignet haben, wurde aber erst jetzt bekannt.Auch der ORF wittert Vertuschung.
Wäre es nicht möglich, solche Artikel in der Redaktion zu vertuschen ? Nur so eine Idee...
Der Sachverhalt soweit aus den Berichten unstrittig:
Ernst August fährt nüchtern auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Es wird niemand verletzt. Ernst August bietet sofort eine Schadenersatzzahlung an. Der Unfallgegner erstattet eine Anzeige bei der Autobahnpolizei und beauftragt mit der Geltendmachung seines Schadens einen Anwalt.
Skandalisiert klingt das dann so:
Angeblich hätte der Blaublüter versucht, den Unfall mit Barem vom Tisch zu wischen, der Geschädigte bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme und schaltete sogar einen Anwalt ein. kurier.at
Wenn kein Personenschaden vorliegt muss eine Anzeige nicht erstattet werden. (§ 4 StVO) Dass jemand sofort Schadenersatz leisten will ist ja wohl auch nicht verwerflich. Dass der Geschädigte im ersten Moment seinen Schaden vielleicht nicht verlässlich abschätzen kann ist denkbar. Im vorliegenden Fall war sich der Geschädigte offenbar auch nicht sicher und hat es vorgezogen einen Anwalt beizuziehen.
Komisch bei der ganzen Sache scheint nur, dass ein 08/15-Auffahrunfall einen Anwalt braucht.
Was bitte ist daran komisch, lieber Kurier ?
Der Vorfall soll sich bereits Anfang Oktober ereignet haben, wurde aber erst jetzt bekannt.Auch der ORF wittert Vertuschung.
Wäre es nicht möglich, solche Artikel in der Redaktion zu vertuschen ? Nur so eine Idee...
m.kadlicz - 8. Nov, 12:50
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