Mittwoch, 10. August 2005

Alltag

Aus einem Schreiben der Rechtsanwaltskammer.

Es geht im Wesentlichen darum, dass für die Erhebung einer Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom Verfahrenshelfer Akteneinsicht durch Übersendung des Aktes an die zuständige Bundespolizei beantragt wird, um Kopien herstellen zu können. Dem Ansuchen sind jeweils beigefügt worden Kopien des Bestellungsbeschlusses der Rechtsanwaltskammer NÖ.

Entgegen früheren Gepflogenheiten kommt es immer wieder vor, dass unter Berufung auf § 17 AVG der Unabhängige Bundesasylsenat darauf hinweist, dass er nicht verpflichtet ist Akten zu versenden, man müsse daher den Akt direkt bei ihm einsehen.

Dies hat dazugeführt, dass die Rechtsanwaltskammer NÖ über den ÖRAK intervenieren ließ und folgende Vorgangsweise besprochen wurde:

An das kurze Schreiben mit der Bitte um Akteneinsicht sollte sich ein Telefont anschließen, damit die entsprechenden Schriftstücke, die weitestgehend elektronisch gespeichert sind, via E-Mail übermittelt werden können. Sollte das Schriftstück nicht elektronisch gespeichert sein, so sei jederzeit eine Kopie durch das Sekretariat möglich.


Na bitte, so einfach geht das.

Kriegsende

60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs bekommen Menschen, die seinerzeit bei der Befreiung Österreichs bzw. beim Wiederaufbau (nur Frauen) verdienstvoll waren "Entschädigungen"

Das nennt sich "Anerkennungsgesetz" BGBl I 86/2005 und
"Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird" BGBl I 89/2005

Das Anliegen ist berechtigt, der Gesetzestext spiegelt die Mühen des Gesetzgebers eine "gerechte" Regelung zu finden wider und strotzt nicht gerade vor Klarheit.

Bestechung und Hits

Sony BMG hat in den USA 10 Mio Dollar Strafe gezahlt, weil Moderatoren von Radiostationen bestochen wurden um neue Hits des Unternehmens entsprechend zu bejubeln (und häufig zu spielen).

Bericht in der Presse
.

Und in Österreich ?

"In meiner 20 jährigen Radiokarriere wurde mir noch nie ein solches Angebot gemacht", beteuert Ö3-Musikchef Alfred Rosenauer. "Ob ein Song gespielt wird oder nicht, das entscheiden wir nach rein musikalischen Gesichtspunkten."

Ich höre nur sehr selten Ö3, aber den Gedanken, dass das Programm dort nach "rein musikalischen Gesichtspunkten" ausgesucht wird finde ich ernüchternd. Bestechung hätte ich als Ausrede gelten lassen.

Südkoreaner stirbt nach Gaming-Marathon

So titelt futurezone@orf.at.
Der Südkoreaner hatte 50 Stunden mehr oder minder ununterbrochen online gespielt und ist nach Vermutung der Behörden an Erschöpfung gestorben.

So stellt sich ein echter Freak wahrscheinlich seinen Tod vor (in Stiefeln gestorben).


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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