So oder so ähnlich lautete 'mal ein Slogan mit dem Motorradfahrer zur Verwendung eines Sturzhelms motiviert werden sollten.
Das gilt für Radfahrer genauso, auch wenn hier keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Der OGH meint in einer aktuellen Entscheidung, dass das Tragen eines Helms beim Radfahren bei weitem noch nicht so verbreitet sei, dass man sich das Fehlen eines Helms als Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Man muss sich wünschen, dass entweder:
1. Diese Entscheidung möglichst wenigen Menschen bekannt wird, oder
2. der Gesetzgeber sich entschließt das Tragen von Helmen auch beim Radfahren verpflichtend einzuführen.
Offenbar liege ich da nicht im Mainstream, da angeblich 90 % der erwachsenen Radfahrer keinen Helm benutzen.
Dem
Kommentar in den Salzburger Nachrichten schließe ich mich an !
(via
Salzburger Nachrichten)