Donnerstag, 19. Mai 2005

Trainingsfahrt

Anlässlich dieser Ausfahrt hatte ich wieder einmal Gelegenheit am eigenen Leib zu spüren, dass auch einige Jahre zurückliegende Novellen der StVO bei weitem nicht allgemein bekannt sind.

Wie schon des öfteren wurde ich heftig angemotzt, weil ich nicht den Radfahrweg benutzt habe.

Das war verboten bis Juli 1998.

Seither lautet der § 68 StVO wie folgt (Auszug): "Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern kann die Radfahranlage benützt werden."

Und was ist eine Trainingsfahrt. Das verrät uns die StVO nicht direkt, aber es hat sich folgende Definition durchgesetzt: Eine Trainingsfahrt liegt nur dann vor, wenn die Fahrt systematisch geplant und methodisch gezielt zur Steigerung und Optimierung der sportlichen Leistung durchgeführt wird.

Ich benütze den Radweg nicht, weil mir das zu gefährlich ist. Klingt eigenartig ? Wer schon 'mal erlebt hat, wie Autofahrer ohne Vorwarnung sowohl Gehsteig als auch Radfahrweg benutzen um aus Hauseinfahrten und ähnlichen herauszufahren, weiß was ich meine.

Google böse

orf.at über die immer häufiger werdenden Bedenken, gegen den Suchmaschinen(fast)monopolisten.
Hübsches Bild übrigens.

Furcht und Trauer

Das LG Feldkirch hat laut Bericht im Kurier einer Frau Schmerzengeld zugesprochen, die gefährlich bedroht (§ 107 StGB) wurde.

Das ist meines Erachtens konsequent, im Sinne der allgemeinen Rechtssprechung zum Schmerzengeld für psychische Beeinträchtigungen. Es ist tatsächlich nicht einzusehen, dass jemand der vorsätzlich (konkret sogar absichtlich) handelt für den daraus entstehenden immateriellen Schaden nicht haften soll.

Angst ist ebenso wie Trauer ein Zustand, der das Opfer beeinträchtigt.

Asylgesetz wieder 'mal

Über die weit verbreiteten Bedenken gegen das neue Asylgesetz habe ich hier ja schon berichtet.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Clemens Jabloner hat dem Standard ein Interview gegeben und schließt sich den Bedenken über weite Strecken an.

VW gegen Nikolai Borg

Die Salburger Nachrichten informieren über einen interessanten Rechtsstreit vor dem Handelsgericht Wien.

Herr Borg meint, dass er 1939 das Firmenlogo von VW miterschaffen hat. Das soll nunmehr durch Urteil auch festgestellt werden. Dabei ginge es ihm nicht um finanzielle Ansprüche sondern um die "historische Wahrheit".

Zweifelsohne interessant, aber bei Mandanten, die den Satz :"Es geht mir um's Prinzip" auf den Lippen tragen, wird meistens die (wirtschaftliche) Vernunft auch in der Gaderobe abgegeben.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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