Dienstag, 10. Mai 2005

Verdächtig

Wollte gerade bei Udo einen Kommentar posten, aber:

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Aja...

Google Ausfall

Von Samstag auf Sonntag. Ist mir persönlich nicht aufgefallen. Man kann ja nicht immer googeln...

Einigen AdSense-Teilnehmern wahrscheinlich schon. In den 20 Minuten, den der Spuk angeblich gedauert hat, konnten natürlich die Anzeigen nicht eingesehen werden und daher auch keine Vergütung egeneriert werden.

Bei Kanzlei Dr. Bahr kann man einige Überlegungen zum Thema Schadenersatz in diesem Zusammenhang nachlesen.
Die Ausführungen beziehen sich zwar auf die deutsche Rechtslage, das Ergebnis ist aber sicherlich auf Österreich übertragbar.
Wenn man vor ein inländisches Gericht kommt, wird spätestens beim Nachweis des Schadens der Ofen aus sein.

Kreativ

In den Salzburger Nachrichten kann man nachlesen, dass Drogenkonsumenten sehr kreativ bei der Bezeichnung ihres Suchtmittels sind.
Konkret wurde Kokain als "Steak" bezeichnet.

Mir war aus einem Prozess vor dem LG Wr. Neustadt unter anderem "CD", "Kiste" und "das Schnelle" bekannt.

Auch in dem Verfahren haben die Richter übrigens nicht geglaubt, dass es sich um etwas anderes als Drogen handeln könnte. Bei Durchsicht der sehr umfangreichen Telefonprotokolle, konnte man eigentlich gar nicht auf eine andere Idee kommen.
Das hat die Beschuldigten aber nicht gehindert heftig zu leugnen.

Mord am gemeinsamen Kind und Unterhalt

Die Presse berichtet über ein Urteil des OGH (3 Ob 20/05w), dem ein Sachverhalt zu grunde liegt, der einen erschauern lässt.

Die geschiedene Kindesmutter hatte den gemeinsamen Sohn ermordet. Bereits rechtskräftig wegen Mord verurteilt, macht sie nunmehr Unterhalt von ihrem Exehemann (und Kindesvater) geltend.
Das Strafurteil sei auf ihre psychische Lage zum Tatzeitpunkt nicht ausreichend/korrekt eingegangen. Der Unterhalt sei nicht verwirkt.

Der OGH ist anderer Meinung und hält daran fest, dass das Zivilgericht an eine Verurteilung im Strafverfahren insoweit gebunden ist, als ein strafgerichtlich Verurteilter das Urteil gegen sich gelten lassen müsse und sich in einem nachfolgenden Rechtsstreit gegenüber einer anderen Partei nicht darauf berufen dürfe, dass er eine Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen habe.

Mord bleibt also Mord und der Unterhaltsanspruch ist verwirkt.

Eine prozessuale Kleinigkeit noch am Ende des Urteils: Der Revisionsgegner hatte in seiner Revisionsbeantwortung nicht ausgeführt, dass die Revision mangels erheblicher Rechtsfrage unzulässig sei. Nachdem der OGH aber genau davon ausgegangen ist, gibt's für die Revisionsbeantwortung auch keine Kosten. Ärgerlicher Fehler.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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